Die Vorfreude auf den Urlaub steigt und alles Wichtige ist bereits im Koffer verstaut. Jetzt noch schnell das Handgepäck zusammensuchen und los geht’s. Aber Moment, wie war das jetzt mit Flüssigkeiten im Handgepäck? Darf die Wasserflasche mit oder muss sie zu Hause bleiben? Was darf nicht ins Handgepäck und was ist erlaubt? Um Ärger am Flughafen zu vermeiden,, haben wir die wichtigsten Handgepäck-Regeln für Sie zusammengefasst.
Was ist Handgepäck?
Bevor wir erklären, was alles im Handgepäck mitgenommen werden darf, klären wir erst einmal die Frage: Was zählt als Handgepäck? Kurz gesagt werden alle Taschen, Koffer sowie ähnliche Gepäckstücke, die Flugreisende mit an Bord des Flugzeuges nehmen und nicht am Check-in abgeben werden müssen, als Handgepäck bezeichnet.
Wie groß und schwer darf das Handgepäck sein?
Das Thema Größe und Gewicht des Handgepäcks ist besonders wichtig, wenn Sie eine Flugreise planen – vor allem, wenn Sie Wert darauf legen, Dinge wie einen Rasierer oder andere persönliche Gegenstände sicher mitzunehmen. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung, da jede Fluggesellschaft eigene Bestimmungen hat. Dennoch gibt es allgemeine Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können:
Handgepäck Größe (Maße):
Die meisten Airlines erlauben für Handgepäckstücke eine Maximalgröße von 55 cm × 40 cm × 20 cm. Einige Billigfluggesellschaften wie Ryanair oder easyJet erlauben manchmal nur kleinere Maße für das „kleine Handgepäckstück“z. B.B. 40 × 20 × 25 cm).Handgepäck Gewicht:
Häufig liegt die zulässige Obergrenze bei 8 kg bis 10 kg. Bei einigen Airlines, vor allem bei Langstreckenflügen oder höherklassigen Tarifen, sind 12 kg oder mehr erlaubt.
Handgepäck: Darf zusätzlich eine Handtasche an Bord?
Grundsätzlich ja – aber abhängig von der Airline und dem gebuchten Tarif. Viele Fluggesellschaften erlauben ein kleine, zusätzliche Tasche neben dem regulären Handgepäckstück. Diese zusätzliche Tasche kann eine Handtasche, Laptoptasche, Kameratasche oder auch ein kleiner Rucksack sein. Um am Flughafen unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie vorab die Regelungen bzgl. einer zweiten Tasche an Board mit der von Ihnen gebuchten Airline prüfen.
Was darf nicht ins Handgepäck?
Damit Ihre Reise möglichst entspannt startet, haben wir die Gegenstände, die Sie nicht im Handgepäck mitnehmen dürfen, in einer übersichtlichen Liste zusammengefasst:
Pistolen und Waffen
Munition
Spielzeug, das mit Waffen verwechselt werden kann
Scheren, Messer, Nagelfeilen mit Klingenlänge von mehr als 6 cm
Rasierklingen
alarmgesicherte Aktenkoffer
Pyrotechnik
Stricknadeln
Skateboard, Schlittschuhe
Gegenstände, die als Schlagwaffe verwendet werden können, wie zum Beispiel Golfschläger
chemische, giftige, entflammbare, explosive Stoffe
Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien und Akkus mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g und über 100 Wh
Akkuschrauber, Bohrmaschine, Bohraufsätze
Abwehrwaffen wie Pfeffersprays und Elektroschocker
Flüssigkeiten über 100 ml
Was darf man im Handgepäck mitnehmen?
Im Handgepäck dürfen grundsätzlich alle Gegenstände mitgeführt werden, die keine Gefahr für die Sicherheit an Bord darstellen und den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft sowie der internationalen Sicherheitsvorgaben entsprechen. Dazu gehören persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Bücher, elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops oder Kameras sowie Zubehör wie Ladegeräte und Powerbanks – letztere dürfen allerdings meist nur im Handgepäck und nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.
Welche Flüssigkeitsmengen dürfen ins Handgepäck?
Im Handgepäck dürfen Flüssigkeiten grundsätzlich nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern mitgeführt werden. Diese Einzelbehältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt, der bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden muss.
Als Flüssigkeiten gelten nicht nur Getränke, sondern auch Cremes, Gels, Sprays, Zahnpasta, Parfum oder Rasierschaum. Ausnahmen gelten lediglich für Babynahrung und flüssige Medikamente, die in größeren Mengen mitgenommen werden dürfen, sofern ein Nachweis über die Notwendigkeit vorliegt.
Auch Duty-Free-Produkte, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, sind von der Begrenzung ausgenommen, müssen jedoch versiegelt und mit Kaufbeleg transportiert werden.
Medikamente im Handgepäck
Medikamente dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, insbesondere dann, wenn sie während des Fluges benötigt werden oder es sich um wichtige Arzneimittel handelt, die im Falle eines Gepäckverlustes nicht fehlen dürfen. Feste Medikamente wie Tabletten oder Kapseln stellen dabei in der Regel kein Problem dar und können ohne Einschränkung mitgenommen werden.
Bei flüssigen Medikamenten, Salben oder Sprays gelten zwar grundsätzlich die üblichen Flüssigkeitsregelungen (maximal 100 Milliliter pro Behältnis, transportiert im 1-Liter-Beutel), jedoch gibt es für medizinisch notwendige Flüssigkeiten Ausnahmen. Diese dürfen auch in größeren Mengen mitgeführt werden, wenn sie für die Reise erforderlich sind. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept mitzuführen, um eventuelle Nachfragen bei der Sicherheitskontrolle problemlos beantworten zu können.
Besonders bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, Betäubungsmitteln oder speziellen medizinischen Geräten wie Insulinpens, Spritzen oder Inhalatoren kann ein ärztlicher Nachweis hilfreich sein. Medikamente sollten idealerweise in der Originalverpackung transportiert werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
Was darf noch mit ins Handgepäck?
Folgend zeigen wir Ihnen ausführlich, welche Gegenstände Sie bei einem Flug noch mit ins Handgepäck nehmen dürfen:
Achtung
Haarspray, Deospray, Nagellackentferner, Rasierer mit abnehmbarer Klinge und Rasierklingen dürfen nicht im Handgepäck mitgenommen werden.
Handgepäckbestimmungen der unterschiedlichen Fluglinien
Aeroflot Handgepäck
Air Canada Handgepäck
Air France Handgepäck
Alitalia Handgepäck
American Airlines Handgepäck
Austrian Airlines Handgepäck
British Airways Handgepäck
Brussel Airlines Handgepäck
Condor Handgepäck
Easy Jet Handgepäck
Eurowings Handgepäck
Finnair Handgepäck
Iberia Handgepäck
KLM Handgepäck
Laudamotion Handgepäck
Lufthansa Handgepäck
Pegasus Airlines Handgepäck
Ryanair Handgepäck
Scandinavian Handgepäck
Sun Express Handgepäck
Sund Air Handgepäck
Swiss Handgepäck
TAP Portugal Handgepäck
TUIfly Handgepäck
Turkish Airlines Handgepäck
Vueling Airlines Handgepäck
Wizz Air Handgepäck
Handgepäck und Zoll: Was müssen Sie wissen?
Wenn Sie in ein anderes Land reisen, gelten zollrechtliche Bestimmungen, die sowohl für aufgegebenes Gepäck als auch für Handgepäck gelten. Das betrifft insbesondere Waren mit einem bestimmten Wert, Lebensmittel, Medikamente, elektronische Geräte oder besondere Gegenstände wie Kosmetika, Alkohol oder Tabakwaren.
1. Wertgrenzen und Freimengen
Bei Reisen innerhalb der EU gelten lockere Regelungen, da es sich um einen Binnenmarkt handelt. Hier dürfen persönliche Gegenstände und Einkäufe frei transportiert werden, solange sie für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (z. B. USA, Schweiz, Türkei, Großbritannien) gelten bestimmte Wertgrenzen:
300 € Freigrenze pro Person bei Flugreisen aus Nicht-EU-Ländern.
430 € Freigrenze bei See und Flugreisen; waren im Wert darüber müssen beim Zoll angemeldet werden.
150 € für Kinder unter 15 Jahren
Überschreiten Sie diese Werte, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden und verzollen.
2. Besondere Waren im Handgepäck
Alkohol & Tabakwaren: Nur in bestimmten Mengen erlaubt – z. B. 1 Liter Spirituosen über 22 % Alkohol.
Lebensmittel: In der Regel erlaubt, wenn es verpackte, haltbare Produkte sind. Frische Lebensmittel (Obst, Fleisch, Käse) sind besonders bei Einreisen außerhalb der EU oft problematisch.
Medikamente: Persönlicher Bedarf erlaubt – größere Mengen oder spezielle Medikamente sollten mit einem ärztlichen Nachweis transportiert werden.
Elektronik: Eigene Geräte (Laptop, Kamera, Smartphone) sind erlaubt. Bei sehr teuren Geräten empfiehlt es sich, einen Nachweis des Besitzes mitzuführen (z. B. Kaufquittung), um Probleme zu vermeiden.
3. Bargeld im Handgepäck
Bargeld ab 10.000 € (oder Gegenwert in anderen Währungen) muss unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Dies gilt pro Person, unabhängig davon, ob es im Handgepäck oder in der Kleidung transportiert wird.
4. Was passiert bei Verstößen?
Wird bei einer Kontrolle nicht angemeldete zollpflichtige Ware gefunden, drohen Bußgelder oder Strafen. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden.
Bei bewusstem Schmuggel droht sogar ein Strafverfahren.
Etwas darf nicht mit ins Handgepäck, was nun?
Nach der Sicherheitskontrolle des Handgepäcks können Gegenstände meist nur noch schwierig in den Frachtraum umgelagert werden und müssen zurückgelassen werden. Es empfiehlt sich also vorher die Regelungen der jeweiligen Airline zu lesen.





