Ein umgeleiteter Flug kann Ihre Reisepläne erheblich durcheinanderbringen. Wenn ein Flug nicht am vorgesehenen Zielflughafen landet, sondern auf einen anderen Flughafen ausweicht, stellt sich schnell die Frage, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Viele Fluggäste wissen nicht, dass sie auch bei einer Flugumleitung Anspruch auf eine Entschädigung haben können.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Entschädigung möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Rechte Sie zusätzlich haben.
Was gilt als Flugumleitung?
Von einer Flugumleitung spricht man, wenn ein Flugzeug an einem anderen Flughafen landet als ursprünglich geplant. Die Entscheidung dafür kann aus unterschiedlichen Gründen getroffen werden, etwa wegen schlechter Wetterbedingungen, technischer Probleme, medizinischer Notfälle an Bord oder einer Überlastung des Zielflughafens.
Auch wenn der Flug regulär gestartet ist, kann eine Flugumleitung dazu führen, dass Sie Ihr eigentliches Reiseziel erst deutlich später erreichen.
Entscheidend ist dabei nicht der Ort der Landung, sondern die Ankunftszeit am ursprünglich geplanten Endziel.
Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugumleitung?
Ja, Ihnen steht bei einer Flugumleitung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 eine Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen zu.
Verspätung von mindestens drei Stunden
Erreichen Sie Ihr Endziel aufgrund der Umleitung mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Dabei zählt nicht der Zeitpunkt der Landung am Ausweichflughafen, sondern der Moment, in dem Sie Ihr ursprünglich gebuchtes Ziel erreichen.
Verantwortung der Airline
Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die Ursache der Flugumleitung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag. Dazu zählen zum Beispiel technische oder organisatorische Probleme.
Keine Entschädigung gibt es in der Regel bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, etwa bei extremem Wetter, Streiks der Flugsicherung oder sicherheitsrelevanten Notfällen, die die Airline nicht hätte vermeiden können.
Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechte
Sie sind grundsätzlich von den EU-Fluggastrechten abgedeckt, wenn Ihr Flug:
Innerhalb der EU gestartet ist oder
Sie mit einer europäischen Airline in der EU gelandet sind.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Entschädigung für die Flugumleitung möglich sein.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugumleitung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und ist gesetzlich festgelegt:
bis 1.500 Kilometer: 250 €
1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 €
über 3.500 Kilometer: 600 €
*(abzüglich der Erfolgsprovision)
Die Entschädigung wird pro Passagier gezahlt und ist unabhängig vom Ticketpreis. Beispiel: Eine vierköpfige Familie auf einem Langstreckenflug von London nach Los Angeles könnte insgesamt bis zu 2.400 € erhalten.
Häufige Gründe für Flugumleitungen
Nicht jede Flugumleitung führt automatisch zu einem Entschädigungsanspruch. Häufige Ursachen sind:
Technische Probleme
Technische Defekte oder Wartungsprobleme können eine Umleitung erforderlich machen. In solchen Fällen besteht oft ein Anspruch auf Entschädigung, da die Airline für den technischen Zustand des Flugzeugs verantwortlich ist.
Wetterbedingungen
Starker Wind, Nebel oder Unwetter können eine sichere Landung unmöglich machen. Wetterbedingte Flugumleitungen gelten meist als außergewöhnlicher Umstand und schließen eine Entschädigung aus.
Störende Passagiere
Aggressives oder gefährdendes Verhalten von anderen Passagieren während des Fluges kann zu einer Umleitung führen. Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt vom konkreten Fall und vom Umgang der Airline damit ab.
Medizinische Notfälle
Muss ein Flug wegen eines medizinischen Notfalls umgeleitet werden, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.
Sicherheitsrelevante Vorfälle
Dazu zählen beispielsweise Bedrohungslagen oder Probleme mit der Flugsicherung. Ob eine Entschädigung möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Übersicht: Entschädigung bei Flugumleitung (Beispiele)
Szenario | Entschädigung möglich? |
|---|---|
Technische/operative Ursache | ✔ Meist ja |
Personal- oder Planungsprobleme der Airline | ✔ Ja |
Schlechtes Wetter erzwingt Umleitung | ✘ Meist nein |
Medizinischer Notfall an Bord | ✘ Meist nein |
Sicherheits-Beschränkungen | ✘ Nein |
Flug umgeleitet: Diese Rechte haben Sie zusätzlich
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung haben Sie bei einer Flugumleitung weitere Rechte.
Recht auf Weiterbeförderung
Landet Ihr Flug auf einem anderen Flughafen, muss die Airline dafür sorgen, dass Sie Ihr ursprünglich geplantes Ziel erreichen. Das kann durch einen Ersatzflug oder auch durch alternative Verkehrsmittel (wie z. B. Bus, Zug, Mietwagen oder Taxi) erfolgen.
Die Weiterbeförderung darf für Sie keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Recht auf Betreuung
Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Dazu gehören je nach Situation:
Mahlzeiten und Getränke
Hotelunterbringung bei notwendigem Aufenthalt über Nacht
Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
Kommunikationsmöglichkeiten
Wichtig: Bietet die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht an, sollten Sie Belege aufbewahren, um die Kosten später zurückzufordern.
Recht auf Ticketerstattung
Wenn Sie aufgrund einer Flugumleitung mit mehr als 5 Stunden Verspätung ankommen, haben Sie laut EU-Recht die Wahl zwischen:
Weiterreise zum Endziel mit einer alternativen Beförderung (von Ihnen oder der Airline organisiert) oder
vollständige Ticketerstattung und ggf. Rückflug zum Abflugort (falls zutreffend).
Unterschied zwischen Flugumleitung und Notlandung
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Flugumleitung und eine Notlandung nicht dasselbe sind:
Flugumleitung: vorsorgliche Maßnahme, bei der an einem alternativen Flughafen gelandet wird (z. B. wegen Wetter, kleineren technischen Problemen oder Passagierverhalten).
Notlandung: Sofortige Landung wegen einer ernsthaften Sicherheitslage, die dringend gehandhabt werden muss (z. B. Feuer an Bord, kritischer Systemausfall, schwerer medizinischer Notfall).
In beiden Fällen gelten die EU-Fluggastrechte – entscheidend bleibt jedoch die Ursache und die Verspätung am Endziel.
Wie lange können Sie eine Entschädigung geltend machen?
Die Frist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. In Österreich beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre.
Je früher Sie Ihren Anspruch prüfen lassen, desto einfacher ist die Durchsetzung, da relevante Unterlagen noch verfügbar sind.
So machen Sie Ihre Entschädigung geltend
Um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung bei einer Flugumleitung zu erhöhen, sollten Sie:
1. Alles Dokumentieren
Boardingpässe und Buchungsbestätigungen aufbewahren
die Flugverspätung dokumentieren
sich den Grund der Flugumleitung von der Airline bestätigen lassen
Belege für zusätzliche Ausgaben sichern
2. Fragen Sie bei der Airline nach
Fordern Sie eine schriftliche Erklärung für die Flugumleitung an. Der Grund ist für Ihren Anspruch auf Entschädigung von großer Bedeutung.
3. Nutzen Sie den Flightright Entschädigungsrechner
Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren kostenlosen Entschädigungsrechner ein, um Ihren Anspruch auf Grundlage der Flugstrecke und der Verspätungsdauer zu ermitteln.
4. Beauftragen Sie Flightright mit Ihrem Fall
Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, kümmert sich Flightright um alles Weitere, während Sie sich zurücklehnen und entspannen können. Wir verhandeln in Ihrem Namen mit der Fluggesellschaft, damit Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten!
Warum Flightright für Ihren Anspruch nutzen?
Die Durchsetzung von Ansprüchen bei einer Flugumleitung kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Bei Flightright wissen wir, worauf es ankommt: welche Nachweise nötig sind und wie die Regeln genau anzuwenden sind. Mit über 15 Jahren Erfahrung und 99 % Erfolgsquote haben wir über 12 Millionen Passagiere dabei unterstützt, ihr Geld zu bekommen. Und das Beste: Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Gebühr“. Sie haben nichts zu verlieren – aber möglicherweise mehrere hundert Euro zu gewinnen.
So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Entschädigung, ohne sich selbst mit rechtlichen Details befassen zu müssen.





