Seit mehreren Wochen eskaliert der Konflikt im Nahen Osten und wirkt sich zunehmend auf den internationalen Flugverkehr aus. Was zunächst wie ein regional begrenztes Ereignis erschien, hat inzwischen weitreichende Folgen: Tausende Flüge wurden gestrichen, zahlreiche Reisende sitzen fest und auch künftige Verbindungen stehen unter erheblicher Unsicherheit.
Besonders betroffen sind Passagiere mit Abflug oder Ziel in Europa, da sich die Einschränkungen nicht nur auf unmittelbar betroffene Flughäfen beschränken. Auch wichtige Drehkreuze wie Dubai geraten unter Druck, wodurch Umsteigeverbindungen gestört werden. Insbesondere Flüge zwischen Europa und Asien sind stark beeinträchtigt, da viele dieser Routen über den Nahen Osten führen. Zusätzlich sorgen Umleitungen und geänderte Flugrouten für deutlich längere Reisezeiten.
Für Sie als Reisender stellen sich daher zentrale Fragen: Ist das Fliegen über diese Region derzeit sicher, sollten Sie Ihren Flug umbuchen, und welche Auswirkungen hat die Situation konkret auf Ihre Reiseplanung?
Welche Entschädigung steht Fluggästen zu?
Passagiere, die von einem europäischen Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft reisen, sind durch die EU-Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt. Diese regelt die Fluggastrechte bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung.
Diese Verordnung stellt klar, dass politische Instabilität und Kriege einen sogenannten „außergewöhnlichen Umstand“ darstellen, also ein Ereignis außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften. In solchen Fällen sind Fluggesellschaften von der Pflicht zur Entschädigungszahlung der Passagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung befreit.
Sie sind jedoch weiterhin dazu verpflichtet, Passagiere an ihr rechtmäßiges Endziel zu befördern.
Welche Möglichkeiten der Weiterbeförderung bestehen?
Außergewöhnliche Umstände entbinden Fluggesellschaften nicht davon, Passagiere schnellstmöglich an ihr Endziel zu befördern. Sie müssen daher Alternativen anbieten, etwa über andere Fluggesellschaften, indirekte Verbindungen oder alternative Verkehrsmittel wie mit Bus, Bahn oder Taxi.
Welche Betreuungsleistungen stehen gestrandeten Passagieren zu?
Auch wenn der Konflikt im Iran einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, entbindet dies die Fluggesellschaften nicht von ihren Betreuungs- und Beförderungspflichten. Wenn Sie als Passagier beispielsweise am Flughafen gestrandet sind und auf Ihren Abflug warten, sind die Airlines dazu verpflichtet, Verpflegungskosten (z. B. durch Gutscheine), Unterkunft sowie den Transport zum und vom Flughafen zu übernehmen.
Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?
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Welche Kosten können erstattet werden?
Wenn die Fluggesellschaft keine Betreuungsleistungen und/oder keine zeitnahe Weiterbeförderung anbietet, können die von Ihnen selbst getragenen Kosten gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet werden.
Wichtig: Die europäische Gesetzgebung legt keine Höchstbeträge für erstattungsfähige Übernachtungskosten fest.
Was, wenn ich meine künftige Reise stornieren möchte?
Wenn Sie Ihren Flug aufgrund des Nahost-Konflikts selbst stornieren möchten, handelt es sich rechtlich um eine freiwillige Stornierung. In diesem Fall greifen die Fluggastrechte nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 grundsätzlich nicht. Ob und in welcher Form Sie Ihr Geld zurückerhalten, hängt daher ausschließlich von den Bedingungen Ihres gebuchten Tarifs ab.
Günstige Tickets sind häufig nicht oder nur eingeschränkt erstattungsfähig. Viele Fluggesellschaften bieten jedoch aktuell Kulanzregelungen an, etwa kostenlose Umbuchungen oder Gutscheine. Ein genereller Anspruch auf Rückerstattung besteht jedoch nicht, solange der Flug am Ende doch noch planmäßig durchgeführt wird.
Ausnahme: Pauschalreisen
Anders kann die Situation sein, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, bei der der Flug Teil eines Gesamtpakets ist. In diesem Fall gelten die Regelungen des Pauschalreiserechts. Liegen am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor – wie etwa ein bewaffneter Konflikt –, können Sie unter Umständen kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
Entscheidend ist, ob Ihre Reise erheblich beeinträchtigt wäre oder ob Sicherheitsrisiken bestehen. Wird ein solcher Umstand anerkannt, erhalten Sie den Reisepreis vollständig zurück, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen.
Ist das Fliegen in den Nahen Osten noch sicher?
Die Sicherheitslage im Nahen Osten gilt derzeit immer noch als hoch angespannt und schwer vorhersehbar. Die militärischen Angriffe und Gegenangriffe betreffen mehrere Länder gleichzeitig und sorgen immer wieder für unvorhersehbare und kurzfristige Luftraumsperrungen.
Selbst Länder, die sonst als sichere Reiseziele gelten (z. B. Golfstaaten), sind aktuell betroffen oder zumindest indirekt beeinträchtigt. Demnach rät auch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten von Flugreisen in den Nahen Osten und über den Nahen Osten ab. Betroffen sind vor allem:
Iran
Irak
Libanon
Syrien
Israel / Palästinensische Gebiete
Jordanien
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate
Katar, Kuwait, Oman, Bahrain, Jemen
Wichtig: Einige Länder wie Türkei, Ägypten oder Zypern haben aktuell keine Reisewarnung, allerdings teilweise verschärfte Sicherheitshinweise
Welche Drehkreuze sind noch sichere Zwischenstopps in diesen Zeiten?
Zwar haben die großen Golf-Drehkreuze wie Dubai, Doha oder Abu Dhabi den Flugverkehr nach temporären Schließungen wieder aufgenommen, der Betrieb bleibt jedoch eingeschränkt und störanfällig. Kurzfristige Luftraumsperrungen, Umleitungen und Flugverspätungen können weiterhin auftreten, was insbesondere bei Umsteigeverbindungen zu Unsicherheiten führt.
Wenn Sie aktuell nach Asien reisen, kann es daher sinnvoll sein, Verbindungen über europäische oder ostasiatische Drehkreuze zu bevorzugen, um das Risiko von Störungen zu minimieren. Für Langstreckenflüge bieten sich derzeit insbesondere folgende Flughäfen als Zwischenstopp an:
Frankfurt: Eines der wichtigsten europäischen Luftverkehrsdrehkreuze mit zahlreichen Direkt- und Umsteigeverbindungen nach ganz Asien.
München: Ein moderner und effizienter Flughafen mit vielen hochwertigen Verbindungen, insbesondere nach Ost- und Südostasien.
London-Heathrow: Einer der größten internationalen Hubs weltweit mit einem sehr breiten Streckennetz in Richtung Asien.
Paris-Charles-de-Gaulle: Eine starke Umsteigeoption mit vielen Verbindungen nach Südostasien und in den Indischen Ozean.
Singapur (Changi): Eines der zuverlässigsten und bestvernetzten Drehkreuze weltweit für Weiterflüge innerhalb Asiens und darüber hinaus.
Gut zu wissen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor allem bei Langstreckenflügen in Asien auf Non-Stop-Flüge setzen. Auch hier gibt es zahlreiche Direktflüge von Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air France oder auch British Airways die von München, Paris oder London aus fliegen.
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