Ihre Rechte und Ansprüche auf Entschädigung bei einem Flugausfall
Entschädigungshöhe nach EU-Verordnung 261/2004: Bis zu 600 € je nach Flugdistanz bei Flugausfall
Frist zur Geltendmachung: Ansprüche können bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Betreuungsleistungen: Ab zwei Stunden Wartezeit stehen Ihnen Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und ggf. eine Hotelunterkunft zu.
Ticketpreis-Erstattung: Wahl zwischen Anspruch auf Rückerstattung bei Flugausfall und Ersatzflug
Gutscheinannahme: Die Annahme von Gutscheinen statt Rückerstattung ist freiwillig, keine Verpflichtung.
Ausnahmen: Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder politischen Krisen.
Rechte bei Pauschal- und Geschäftsreisen: Individuelle Ansprüche bleiben auch hier bestehen.
Service von Flightright: Wir prüfen Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert, übernehmen die Kommunikation und sorgen für zügige Antworten.
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Entschädigung bei Flugausfall: Das steht Ihnen bei Annullierungen zu
Flugausfälle sind ärgerlich und können Ihre Reise erheblich beeinträchtigen. Doch Sie müssen diese Unannehmlichkeiten nicht einfach hinnehmen. Die Rechte von Fluggästen sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist klar geregelt und schützt Sie umfassend bei Flugausfällen. Diese EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Sie Anspruch auf Entschädigung, Erstattung des Ticketpreises und Betreuungsleistungen am Flughafen haben.
Gemäß dieser Verordnung haben Fluggäste bei einem Flugausfall Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft den Ausfall zu verantworten hat und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die den Ausfall rechtfertigen. Zusätzlich steht Ihnen bei längeren Wartezeiten eine angemessene Versorgung mit Mahlzeiten, Getränken und Kommunikationsmöglichkeiten zu. Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinden, haben Sie auch Anspruch auf eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier. Dabei gilt: Je kürzer die Frist zwischen der Benachrichtigung über die Annullierung und dem ursprünglich geplanten Abflug ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht. Zudem haben Sie das Recht, zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises zu wählen.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Kundenbewertung der Flightright GmbH
Die Entschädigung wird umgangssprachlich auch oft als Schadensersatz bezeichnet, auch wenn es sich der Sache nach um einen Ausgleichsanspruch handelt. Viele denken dabei an einen Schadensersatz – tatsächlich handelt es sich aber um eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Ihnen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen.
Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie innerhalb weniger Minuten prüfen, ob Ihnen für den Ausfall Geld zusteht. Im Anschluss kümmern sich die Rechtsexperten von Flightright darum, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung bekommen. Setzten wir Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.). Flightright informiert Sie dabei regelmäßig transparent über den Fortschritt Ihres Anspruchs.
Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?
Recht auf Ersatzflug oder Erstattung des Tickets (die Bedingungen des Ersatzfluges, wie Ankunftszeit und Zumutbarkeit des Ersatzfluges, sind für die Entschädigung relevant)
Hat die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage im Voraus informiert, können Sie für einen Flugausfall eine Entschädigung fordern
Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 € Entschädigung bei Flugausfall pro Person
Recht auf Versorgungsleistungen bei langen Wartezeiten
Was kann ich bei einem annullierten Flug tun?
Lassen Sie sich den Grund für den Flugausfall von der Airline schriftlich bestätigen
Bestehen Sie auf eine schriftliche Antwort der Airline bezüglich Ihrer Entschädigungs- oder Ticketerstattungsforderung
Sammeln Sie Quittungen für Ausgaben
Bestehen Sie bei langen Wartezeiten auf Versorgungsleistungen
Lassen Sie Ihren Flug prüfen und fordern Sie eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung für die Unannehmlichkeiten ein
Welche Rechte habe ich bei einer Flugzeitenänderung?
Flugzeitenänderungen können Passagierinnen und Passagieren eine Menge Zeit kosten. Bereits bei Änderungen von mehr als 60 Min. kann dies Auswirkungen auf Entschädigungsansprüche haben, da bestimmte Mindestzeiten für die Geltendmachung relevant sind. Neben der möglicherweise reduzierten Urlaubszeit und einer längeren Wartezeit am Flughafen, kann dies bei Pauschalreisen zu schwerwiegenden Problemen führen. Wenn ein Flug bei Pauschalreisen früher abgeflogen ist, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Reise nicht stattfinden kann. Dies ist dann der Fall, wenn eine Anschlussverbindung, wie beispielsweise ein Bus, nicht mehr erreicht werden kann.
Flugzeitenänderung Rechte:
Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn der gebuchte Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Flug als annulliert gilt, wenn der Flug mehr als eine Stunde früher abgeflogen ist. (Urt. v. 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20)
Was kann ich bei einem vorverlegten Flug tun?
Wenn Ihr Flug vorverlegt wurde, ist dies immer ein Ärgernis. Die mögliche Wartezeit können Sie sich aber mit dem Gedanken an Ihre Entschädigung verschönern. Hat die Airline ihre Abflugpläne nicht sorgfältig genug erstellt und muss der Abflug kurzfristig geändert werden, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
Flugzeitenänderung Entschädigung:
Bei einer Flugzeitenänderung nach Buchung können Sie nach EU-Verordnung 261/2004 bis zu 600 € erstattet bekommen.
Ihr Flug wurde vorverlegt? Viele Airlines lassen gerne mit Entschädigungszahlungen auf sich warten. Wir übernehmen den Stress mit der Airline für Sie und beschleunigen den Prozess. Jetzt Entschädigungsanspruch prüfen und Hilfe sichern!
Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?
Wann erhalte ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung?
Voraussetzungen für eine Entschädigung, wenn ein Flug annulliert wird
Allgemein gilt: Je kurzfristiger Ihr Flug annulliert wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Fluggesellschaft Ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung leisten muss. Informiert Sie die Airline weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Annullierung, kann Ihnen für den Ausfall nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zustehen. Wird ein Flug vorverlegt, kommt dies ebenfalls einer Annullierung gleich. Auch in diesem Fall sind Reisende durch das Fluggastrecht geschützt und haben nach EU-Verordnung einen Anspruch auf Ausgleich von der Fluggesellschaft.
Um bei einem Flugausfall eine Entschädigung geltend machen zu können, muss die Fluggesellschaft selbst für die Annullierung verantwortlich gewesen sein. Außerdem müssen Sie rechtzeitig für den Flug eingecheckt haben. Zusätzlich muss der Flug entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein. Im zweiten Fall muss die Airline ihren Sitz in der EU haben. Auch darf die Annullierung nicht länger als 3 Jahre her sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie für den Flugausfall eine Entschädigung fordern.
Beachten Sie, dass die Höhe der Entschädigung und der zeitliche Rahmen für Alternativflüge je nach Flugstrecken unterschiedlich ausfallen können.
Folgende Tabelle zeigt, wann Sie in Abhängigkeit von einem Ersatzflug bei einem Flugausfall Geld zurück von der Fluggesellschaft erhalten können:
Benachrichtigung vor Abflug | Alternativer Flug landet am Endziel: | Entschädigungsanspruch? |
|---|---|---|
Mehr als 14 Tage vorher | Abflugs- und Ankunftszeit sind Irrelevant | Nein |
7 – 14 Tage vorher | Fliegt maximal 2 Stunden früher ab bzw. Kommt maximal 4 Stunden später an | Nein |
7 – 14 Tage vorher | Fliegt über 2 Stunden früher ab bzw. Kommt über 4 Stunden später an | Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Fliegt maximal 1 Stunde früher ab bzw. Kommt maximal 2 Stunden später an | Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Fliegt über 1 Stunde früher ab bzw. Kommt über 2 Stunden später an | Ja |
Weniger als 14 Tage vorher | Kein Ersatzflug angeboten | Ja |
Wann kann ich für einen Flugausfall eine Ticketkostenerstattung bekommen?
Das Recht auf Ticketkostenerstattung ist ebenfalls in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Fällt ein Flug aus Gründen aus, die die Airline nicht selbst zu verantworten hat und wird kein zeitnaher Ersatzflug bzw. eine Umbuchung angeboten, haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Ticketkosten.
Voraussetzung: Der Flug hätte von einem Flughafen in der EU starten oder dort landen sollen. In letzterem Fall muss die Airline auch ihren Sitz jedoch in der EU haben. Auch wichtig zu wissen: Passagiere müssen keine Gutscheine akzeptieren, sondern können auf die Erstattung des Ticketpreises bestehen.
Unter die Ticketkosten fallen sowohl der Preis für den Flug an sich als auch zusätzliche Ausgaben für Sitzplatzreservierungen und Gepäck. Je nachdem wie Sie den Flug gebucht haben, können Sie sich mit der Erstattungsforderung entweder direkt an die Airline oder an den Vermittler, bei dem Sie den Flug gebucht haben, wenden. Es stehen Ihnen prinzipiell beide Optionen offen. Auch wenn Sie den Flug über einen Online-Vermittler oder im Reisebüro gebucht haben, ist die Airline juristisch der Anspruchsgegner für die Ticketerstattung.
Sofern die Airline Ihnen keine Ersatzbeförderung angeboten hat und Sie selbst eine Ersatzbeförderung gebucht haben, können Sie alternativ auch die Kosten für den selbst gezahlten Ersatztransport geltend machen. Dabei ist unerheblich, ob es sich bei dieser Ersatzbeförderung um einen Flug oder beispielsweise eine Zugfahrt handelt.
Was steht mir nach EU-Verordnung bei einem Flugausfall zu?
Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug richtet sich nach der Flugstrecke. Unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Flugreise oder eine Pauschalreise handelt, gelten die Ansprüche auf Entschädigung. Bei einem Kurzstreckenflug (bis zu 1.500 Kilometer), z. B. von Berlin nach München, beträgt die Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 Euro pro Passagier. Bei einem Mittelstreckenflug (bis zu 3.500 Kilometer) beläuft sie sich auf 400 Euro. Fällt ein Langstreckenflug (mehr als 3.500 Kilometer) aus, können Passagiere bei einem Flugausfall 600 Euro von der Airline verlangen.
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
|---|---|---|
z.B. Wien – Mailand | z.B. Wien – Lissabon | z.B. Wien – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*abzgl. Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.)
Prinzipiell ist eine Entschädigung bei Flugausfall vom Ticketpreis unabhängig. Auch spielt es keine Rolle, ob der Flug Teil einer Pauschalreise war, ob Sie als Geschäftsreisender fliegen wollten oder ob der Flug individuell gebucht wurde. Die Fluggastrechte gelten für alle Passagiere. Auch wichtig zu wissen: Kinder mit eigenem Ticket haben ebenfalls ein Recht auf Entschädigung, wenn der Flug annulliert wird.
Welchen Entschädigungsanspruch habe ich bei Flugausfall am Zielort nach einer Umleitung?
Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugannullierung richtet sich immer nach der Distanz. Grundsätzlich beträgt sie nach EU-Verordnung 261/2004 250 €, 400 € oder 600 €. Eine wichtige Voraussetzung für eine Entschädigung ist jedoch, dass Ihnen die Airline gemäß Artikel 8 der Fluggastrechtverordnung 261/2004 auch eine Umbuchungsoption angeboten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Entschädigungssumme auch nicht verringert werden.
Wird Ihnen von der Fluggesellschaft jedoch ein Ersatzflug angeboten und erreichen Sie Ihr Endziel mit weniger als 2/3/4 Stunden Verspätung, darf die Airline die Entschädigungssumme um bis zu 50 % kürzen. Dafür gelten folgende Regeln:
Kurzstrecke (Flüge bis 1500 km)
Wenn die finale Ankunft am Zielort nicht später als 2 Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunft erfolgt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
Mittelstrecke (Flüge innerhalb der EU über 1500 km)
Wenn die finale Ankunft am Zielort nicht später als 3 Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunft erfolgt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
Mittelstrecke (Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 km und 3500 km)
Wenn die finale Ankunft am Zielort nicht später als 3 Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunft erfolgt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
Langstrecke (Flüge außerhalb der EU über 3500 km)
Wenn die finale Ankunft am Zielort nicht später als 4 Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunft erfolgt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
Verspätete Ankunft bis 2 Stunden | Verspätete Ankunft bis 3 Stunden | Verspätete Ankunft bis 4 Stunden | Zielort nicht erreicht | Flugdistanz |
|---|---|---|---|---|
125€* | 250€* | 250€* | 250€* | EU Flüge bis 1500 km |
200€* | 200€* | 400€* | 400€* | EU Flüge mit > 1500 km |
200€* | 200€* | 400€* | 400€* | Flüge außerhalb der EU zwischen 1500 – 3500 km |
300€* | 300€* | 300€* | 600€* | Flüge außerhalb der EU mit > 3500 km |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14% zzgl. MwSt.)
Was steht mir bei langen Wartezeiten zu?
Bei längeren Wartezeiten durch Flugausfälle oder Verspätungen stehen Passagieren am Flughafen unabhängig von ihrer gebuchten Flugstrecke zahlreiche Betreuungsleistungen zu. Laut EU-Verordnung variieren diese je nach Länge der Wartezeit wie folgt:
Ab 2 Stunden Wartezeit (Kurzstrecke) | Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken & Snacks sowie der Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. zwei Telefonate oder das Senden von E-Mails). |
|---|---|
Ab 3 Stunden Wartezeit (Mittelstrecke) | Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken & Snacks sowie der Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. zwei Telefonate oder das Senden von E-Mails). |
Ab 4 Stunden Wartezeit (Langstrecke) | Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken & Snacks sowie der Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. zwei Telefonate oder das Senden von E-Mails). |
Ab 5 Stunden Wartezeit (alle Strecken) | Passagiere können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. |
Abflug am nächsten Tag | Passagiere haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt vom und zum Flughafen. |
Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?
Da in der EU-Verordnung keine Verjährungsfrist für Ansprüche bei Flugausfällen festgehalten ist, richtet sie sich in Österreich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Somit haben Reisende in Österreich 3 Jahre Zeit, um ihre Fluggastrechte zu verfolgen und für einen Flugausfall eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung geltend zu machen.
Die gesetzliche Frist hierfür berechnet sich zum Jahresende. Ist Ihr Flug zum Beispiel am 18. September 2026 ausgefallen, können Sie für den Flugausfall bis 31. Dezember 2030 von der Airline eine Entschädigung oder Ticketerstattung verlangen. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien gelten noch längere Fristen: Hier haben betroffene Reisende sogar 5 Jahre Zeit für die Einforderung einer Entschädigung bzw. Ticketerstattung für einen Flugausfall nach EU-Verordnung.
Wichtig
Auch wenn die Airline Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Fällt ein Flug aus, haben Reisende das Recht auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Einzige Ausnahme: Die Airline hat den Flugausfall nicht selbst verschuldet. In solchen Fällen spricht man vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählen unter anderem Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter, Schneefall, Sturm, Vogelschlag, Sperrungen des Luftraums, Terrorgefahr oder Corona.
Egal welche Ursache ein Flugausfall hat: Kommt es am Flughafen zu langen Wartezeiten, müssen sich Airlines um ihre Passagiere kümmern und Versorgungsleistungen anbieten. Zudem können Passagiere die Ticketkosten zurückverlangen, wenn sie weder einen Ersatzflug noch eine Umbuchung wahrnehmen möchten.
Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen.
Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände als Ausrede benutzen, um Entschädigungszahlungen zu umgehen. Passagiere können im Nachhinein nur schwer herausfinden, was die echten Gründe für eine Annullierung waren. Hier können Fluggastrechtportale wie Flightright helfen: Sie prüfen jeden Fall detailliert und greifen dabei auf Flugdatenbanken zurück, mit denen sich feststellen lässt, was den Flugausfall hervorgerufen hat und ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Passagiere sollten darauf achten, nicht in die Falle zu tappen, außergewöhnliche Umstände vorschnell zu akzeptieren und dadurch auf mögliche Entschädigungsansprüche zu verzichten.
Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?
Sie haben Ihren nächsten Flug schon geplant? Ein frühzeitiger Überblick über mögliche Flugausfälle und die Sicherheit bei der Reiseplanung sind besonders wichtig, um im Ernstfall schnell und zuverlässig handeln zu können. Falls es zu einer Flugverspätung kommt oder der Flug sogar ganz ausfällt, informieren wir Sie gerne über Ihre Rechte. Dafür geben Sie Ihren Flug bereits im Voraus in unseren Entschädigungsrechner ein. Sehen wir für Ihren Flugausfall Chancen auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung, melden wir uns bei Ihnen. Übrigens: Auch bei einer Überbuchung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.
Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle
Ihr Flug auf dem Weg in den Pauschalurlaub hatte Verspätung oder ist ausgefallen? In unserer Tabelle können Sie aktuelle Flugausfälle und -verspätungen finden und mit unserem Entschädigungsrechner direkt überprüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Mit Flightright erfahren Sie schnell den aktuellen Stand Ihrer Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen und werden transparent über den Fortschritt Ihres Falls informiert.
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Ihre Rechte bei Flugverspätung
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Betreuungsleistungen bei Flugausfall: Mahlzeiten, Hotel und mehr
Kommt es zu einem Flugausfall, haben Passagiere nicht nur Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, sondern auch auf sogenannte Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Diese Leistungen sind in der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt und sollen den Aufenthalt am Flughafen bei Flugausfällen oder längeren Verspätungen so angenehm wie möglich gestalten.
Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Getränke, die Bereitstellung von Kommunikationsmöglichkeiten (wie Telefonate oder E-Mails) sowie – falls erforderlich – eine Hotelübernachtung inklusive Transfer, wenn der Abflug erst am nächsten Tag möglich ist.
Wichtig: Diese Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht. Passagiere sollten ihre Rechte kennen und die Fluggesellschaft aktiv auf die Bereitstellung dieser Leistungen ansprechen, um den zusätzlichen Stress eines Flugausfalls zu minimieren. Die EU-Fluggastrechteverordnung stellt sicher, dass Reisende bei Flugausfällen und Verspätungen nicht allein gelassen werden und ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen konsequent durchsetzen können.
Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?
Die Flightright Checkliste zum Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfällen:
Dokumente und Nachweise sammeln: Bewahren Sie Ihre Bordkarte, Ihr E-Ticket und die Buchungsbestätigung sorgfältig auf. Diese Dokumente sind die Grundlage, um einen Entschädigungsanspruch nach Flugausfall zu belegen. Fehlen Ihnen digitale Nachweise, fordern Sie Ersatzkopien bei Ihrer Fluggesellschaft an.
Bestätigung des Flugausfalls einholen: Lassen Sie sich den Flugausfall schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen. Verlangen Sie eine offizielle Bestätigung direkt am Flughafen, inklusive Angabe des Grundes für die Annullierung (beispielsweise „Streik“, „technischer Defekt“ etc.). Diese Information stärkt Ihre rechtliche Position und ist häufig entscheidend beim späteren Anspruch.
Betreuungsleistungen vor Ort beanspruchen: Nutzen Sie Ihr Recht auf Betreuungsleistungen: Ab zwei Stunden Wartezeit steht Ihnen kostenlose Verpflegung, Getränke, sowie Kommunikationsmöglichkeiten zu. Bei längerer Verzögerung können Sie auch eine Hotelübernachtung verlangen – lassen Sie sich alle Leistungen schriftlich bestätigen und bewahren Sie die Quittungen auf.
Alternative Beförderung oder Rückerstattung fordern: Bestehen Sie auf einen angemessenen Ersatzflug oder verlangen Sie die vollständige Erstattung des Ticketpreises. Die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Kostenerstattung steht Ihnen laut EU-Fluggastrechteverordnung immer zu. Prüfen Sie außerdem, ob auch weitere Kosten (z. B. Sitzplatzreservierung, Gepäckgebühren) rückerstattet werden müssen.
Anspruch auf Entschädigung prüfen: Informieren Sie sich, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die Ihren Anspruch einschränken. Prüfen Sie, ob Streik, Unwetter oder andere externe Faktoren die Entschädigung ausschließen – technischer Defekt und Airline-interner Streik gelten allerdings meist nicht als außergewöhnliche Umstände, Anspruch bleibt bestehen.
Flightright-Online-Check nutzen: Nutzen Sie den Online-Entschädigungsrechner von Flightright: Einfach Flugdaten eingeben und sofort erfahren, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Bei positiver Prüfung übernimmt Flightright den gesamten Prozess für Sie: Anspruch anmelden, Kommunikation mit der Airline führen und die Auszahlung Ihrer Flugentschädigung durchsetzen.
Alle Kosten und Belege sichern: Bewahren Sie sämtliche Quittungen und Kostenbelege (Verpflegung, Hotel, zusätzliche Transportkosten) auf, um ggf. weitere Erstattungsansprüche durchzusetzen.
Fristen beachten: Machen Sie Ihre Ansprüche möglichst schnell geltend. Die Verjährungsfrist beträgt in Österreich drei Jahre ab Jahresende des Flugereignisses.
Kommunikation bevorzugt schriftlich führen: Kommunizieren Sie mit der Fluggesellschaft schriftlich und dokumentieren Sie alle Vorgänge. So sind Sie im Streitfall rechtlich besser abgesichert. Achten Sie darauf, dass die Airline zeitnah auf Ihre Forderungen antwortet, um den Stand Ihres Anspruchs jederzeit nachvollziehen zu können.
Die Nutzung von Flightright bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, da der gesamte Prozess transparent und zuverlässig für Sie abgewickelt wird.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Flugausfall Entschädigung
Ihre Rechte bei Flugausfall wegen Streik
Ein Flugausfall aufgrund von Streik ist besonders ärgerlich und führt oftmals zu erheblichen Einschränkungen für Fluggäste. Wichtig zu wissen: Streiks des Fluglinienpersonals – dazu zählen Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal – berechtigen Sie in vielen Fällen zu einer Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese Regelung wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestärkt, das klar besagt: Airlines haften für Streiks des eigenen Personals und können sich nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen. Das gilt im Gegensatz zu Streiks externer Dienstleister wie Flughafenmitarbeitern oder Verkehrsleitern, bei denen die Airline nicht haftbar ist.
Sie haben nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, eine Umbuchung oder sogar eine zusätzliche Entschädigung von bis zu 600€, abhängig von der Flugstrecke. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist oft komplex. Flightright setzt sich als verlässlicher Partner für Ihre Rechte nach einem Streik ein – auch rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Flug.
Zeitpunkt der Benachrichtigung bei Annullierung: Flug gecancelt Rechte
Entscheidend für Ihren Entschädigungsanspruch ist, wann die Airline Sie über die Annullierung Ihres Fluges informiert: Bereits eine Benachrichtigung, die weniger als die vorgeschriebenen Mindestzeiten (z.B. mindestens 14 Tage vor Abflug) erfolgt, kann Ihren Anspruch auf Entschädigung beeinflussen.
Mehr als 14 Tage vor Abflug: Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
7–14 Tage vor Abflug: Wurden Sie zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Abflug benachrichtigt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später ankommt.
0–7 Tage vor Abflug: Wurden Sie weniger als 7 Tage vor dem Abflug informiert, besteht ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später ankommt.
Die Airline muss in jedem Fall für adäquate Betreuung sorgen (Verpflegung, ggf. Unterkunft). Bei Nichteinhaltung der zeitlichen Vorgaben entsteht Ihr Anspruch auf Entschädigung.
Kann ich auch für ältere Flüge eine Entschädigung beantragen?
Ja, in Österreich können Sie Ansprüche auf Entschädigung aus der EU-Fluggastrechteverordnung bis zu drei Jahre nach dem Problemflug geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Prüfen Sie daher regelmäßig auch vergangene Reiseunterlagen und versäumen Sie keine Fristen. Flightright übernimmt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Kostenrisiko: Sie zahlen ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.
Flug gestrichen: Welche Fristen sind zu beachten?
Die wichtigsten Fristen für Ihre Entschädigung bei Flugausfall sind:
Verjährungsfrist: Drei Jahre nach dem Flug. Danach ist eine Anspruchsdurchsetzung nicht mehr möglich.
Fristen für Benachrichtigung: Wie oben beschrieben – je nach Zeitpunkt der Information vor Abflug entsteht oder entfällt Ihr Entschädigungsanspruch.
Wann schließen außergewöhnliche Umstände den Entschädigungsanspruch aus?
Ein Entschädigungsanspruch besteht NICHT, wenn die Annullierung oder Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu zählen unter anderem:
Extreme Wetterbedingungen (Sturm, Schnee, Nebel)
Sicherheitsrisiken (politische Unruhen, Terrorwarnungen) – die Sicherheit der Passagiere hat in solchen Fällen immer oberste Priorität, weshalb kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Streik externer Dienstleister (Flughafenpersonal, Flugsicherung – nicht jedoch Airlinepersonal)
Vogelschlag
Naturkatastrophen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Flugausfall und Entschädigungen
Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall?
Egal ob Entschädigung oder Ticketerstattung: Mit mehr als 16 Jahren Erfahrung haben wir bei Flightright die Fluggastrechte für Passagiere europaweit durch wichtige, gewonnene Gerichtsurteile nachträglich verbessert. Jetzt helfen wir auch Ihnen!
Josefs Weg zur Entschädigung – Eine Erfolgsgeschichte mit Flightright
Ein geplatzter Traum – Die plötzliche Annullierung von Josefs Flug
Josef hatte sich sehr auf seine Reise gefreut. Die Koffer waren gepackt, das Hotel gebucht, und die Vorfreude war groß. Doch als er am Flughafen ankommt, trifft ihn die Nachricht unerwartet und hart: Sein Flug wurde von der Airline Air Dolomiti annulliert – ohne Erklärung, ohne Alternativen. „Es fühlte sich an, als würde man plötzlich aus den Reiseplänen gerissen. Die Enttäuschung war groß, und es kam keine klare Begründung von der Airline“, erzählt Josef. Sein langersehnter Urlaub schien zu zerplatzen, und die entstandenen Unannehmlichkeiten waren spürbar.
Die ersten Schritte – Josefs Versuch, selbst eine Lösung zu finden
Nach diesem Erlebnis wollte Josef seine Rechte geltend machen. Er wusste, dass ihm laut EU-Fluggastrechteverordnung möglicherweise eine Entschädigung zusteht und wandte sich direkt an die Airline. „Ich dachte, das wäre schnell zu klären. Aber meine Versuche blieben erfolglos“, erinnert er sich. Mehrere Anfragen an Air Dolomiti führten zu keinem Ergebnis – weder eine Antwort noch ein Entgegenkommen seitens der Fluggesellschaft.
Flightright tritt ein – Professionelle Hilfe in schwieriger Lage
In dieser festgefahrenen Situation empfahl ein Freund Josef, Flightright auszuprobieren. „Das war der Wendepunkt“, sagt Josef heute. Kaum hatte er die Online-Plattform von Flightright aufgerufen, war er von der einfachen und klaren Struktur überzeugt. In wenigen Minuten hatte er seine Flugdaten eingegeben und die nötigen Unterlagen hochgeladen. „Die Kompetenz und Klarheit, die Flightright bei jedem Schritt zeigte, gaben mir das Vertrauen, dass ich nun in guten Händen war.“
Hartnäckigkeit und Fachwissen – Flightright setzt sich durch
Flightright übernahm die Verhandlungen mit der Airline und zeigte dabei nicht nur Engagement, sondern auch die nötige Hartnäckigkeit. „Ich war beeindruckt, wie gut informiert und engagiert das Team an meinen Fall heranging“, berichtet Josef. Während des gesamten Prozesses hielt Flightright ihn über jeden Schritt auf dem Laufenden. Die regelmäßigen Updates gaben ihm ein gutes Gefühl und die Sicherheit, dass alles professionell gehandhabt wurde.
Die Lösung – Eine erfolgreiche Entschädigung
Nach einiger Zeit kam die erfreuliche Nachricht: Flightright hatte es geschafft, eine Entschädigung für Josef zu erwirken. „Ich war erleichtert und zufrieden, dass der Aufwand am Ende doch zu einem positiven Ergebnis führte,“ erinnert sich Josef. Die Summe wurde, abzüglich der Erfolgsprovision, auf sein Konto überwiesen. Der Ablauf war reibungslos, und Josef war froh, dass ihm Flightright mit ihrer Erfahrung zur Seite gestanden hatte.
Josefs Fazit – Eine klare Empfehlung für Flightright
„Dank Flightright habe ich für die Annullierung meines Fluges eine angemessene Entschädigung erhalten, und das Team war kompetent und jederzeit informiert“, fasst Josef seine Erfahrung zusammen. „Flightright bietet einen erstklassigen Service und kümmert sich um alle rechtlichen Details, was den ganzen Prozess für den Kunden angenehm und übersichtlich macht.“
Mit Flightright hat Josef endlich zu seinem Recht gefunden und kann nun auf eine stressfreie Erfahrung zurückblicken. Flightright hat ihm und vielen anderen Reisenden geholfen, sich gegen Unannehmlichkeiten erfolgreich durchzusetzen. Wir danken Josef herzlich für seine Rückmeldung und freuen uns, ihn unterstützen zu können. ❤️
Kompetente Unterstützung durch flightright
Hier ist die Bewertung, die Josef uns hinterlassen hat, nachdem Flightright ihm erfolgreich bei der Entschädigung für seinen Flugausfall geholfen hat.
Perfekt!!!
Nachdem ein annullierter Flug von Air Dolomiti für uns doch erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich gebracht hatte und auch kein Grund der Annullierung von der Airline uns mitgeteilt wurde haben wir den rechtlich vorgesehenen Anspruch zunächst selbst bei der Airline geltend gemacht. In weiterer Folge war es aber nur mit rechtsfreundlicher Unterstützung von flightright möglich, eine Entschädigung auch tatsächlich zu erhalten. Die gesamte Abwicklung unseres Anliegens von flightright erfolgte absolut kompetent und vor allem haben wir laufend Informationen zum Verfahrensstand erhalten. Herzlichen Dank an flightright.
Wir helfen bei folgenden Entschädigungsansprüchen:
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

