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Fluggastrechte bei Nichtbeförderung – Anspruch auf Entschädigung prüfen bei verweigertem Boarding

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Fluggastrechtsexperte

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Das sind Ihre Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung

Eine Nichtbeförderung ist eine unangenehme Situation, die kein Flugreisender erleben möchte: Trotz gültigen Flugtickets und rechtzeitigem Erscheinen am Gate wird Ihnen der Zutritt zum Flugzeug verweigert. Dies kann Ihren lang ersehnten Urlaub oder wichtigen Geschäftstermin erheblich beeinträchtigen, obwohl Sie daran keine Schuld tragen. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 steht Ihnen in solchen Fällen klare Rechte und Ansprüche zu, um Sie zu schützen und zu entschädigen. Sie können Ersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen, die Ihnen finanzielle Entschädigung, Ersatzbeförderung sowie Betreuungsleistungen zusichert.

Wichtig ist, dass die Nichtbeförderung nicht aus gerechtfertigten Gründen erfolgt, wie etwa Sicherheitsbedenken oder fehlenden Reisedokumenten. Nur bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung, also wenn Sie gegen Ihren Willen nicht befördert werden, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren und Ihnen eine schriftliche Begründung für die Nichtbeförderung auszuhändigen. Zudem müssen Ihnen, abhängig von der Wartezeit und Flugdistanz, Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung angeboten werden.

Bei Flugproblemen haben Passagiere nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.

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Rechte bei Nichtbeförderung im Überblick: Das Wichtigste in Kürze

  • Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung 261/2004 bis zu 600 €: Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €.

  • Ersatzbeförderung oder Erstattung: Die Airline muss Ihnen eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten oder Ihnen den vollen Flugpreis zurückerstatten.

  • Betreuungsleistungen während Wartezeit: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail) sowie eine Hotelunterbringung mit Transfer stehen Ihnen zu, abhängig von der Wartezeit und Flugdistanz.

  • Fristen beachten: Ansprüche können bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden – auch bei Pauschalreisen und Geschäftsflügen.


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Was bedeutet Nichtbeförderung?

Befinden sich Passagiere schon am Gate und können auch ein gültiges Ticket vorweisen und weigert sich die Airline trotzdem, die Flugreisenden mitfliegen zu lassen, spricht man von einer Nichtbeförderung. Zudem darf es keine vertretbaren Gründe dafür geben, dass Sie nicht mitfliegen können. Einige Beispiele für Nichtbeförderungen Flug:

  • Zu viele Passagier:innen durch Überbuchung

  • Die Airline lässt die Flugreisende nicht in das Flugzeug, obwohl der Flug stattfindet

  • Der Fluggast wurde auf einen anderen Flug umgebucht

Um Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zu haben, muss die Nichtbeförderung gegen den Willen und das Einverständnis des Fluggastes erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Passagiere sich rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente vorhanden waren und von den Passagieren und Passagierinnen keine Sicherheits- oder gesundheitlichen Risiken für sich selbst oder andere Reisende ausgingen.

Freiwillige Nichtbeförderung

Bei einer freiwilligen Nichtbeförderung sucht die Fluggesellschaft aktiv nach Fluggästen, die bereit sind, auf ihren gebuchten Flug zu verzichten oder auf einen späteren Flug umzubuchen. Im Gegenzug erhalten diese Passagiere meist Anreize wie Gutscheine, finanzielle Entschädigungen, Upgrades oder andere Vergünstigungen. Wichtig zu beachten ist, dass bei einem freiwilligen Verzicht auf den Sitzplatz kein Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht. Dennoch können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die für den Passagier vorteilhaft sein können. Passagiere sollten sich jedoch genau informieren und abwägen, ob ein freiwilliger Verzicht für sie sinnvoll ist, da sie dadurch auf ihre Rechte auf eine Ausgleichszahlung verzichten.

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Wenn die Fluggesellschaft keine freiwilligen Passagiere findet, die auf ihren Sitzplatz verzichten, wählt sie in der Regel willkürlich Fluggäste aus, denen die Beförderung verweigert wird und die den Flug nicht antreten dürfen. Dieses Vorgehen wird als unfreiwillige Nichtbeförderung bezeichnet. In einem solchen Fall haben Passagiere gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Zusätzlich besteht das Recht auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten sowie auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder die Erstattung des Ticketpreises, wenn eine Ersatzbeförderung nicht akzeptiert wird. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Gründe für die Nichtbeförderung schriftlich zu bestätigen und die Rechte der betroffenen Passagiere umfassend zu wahren.

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Welche Rechte habe ich bei einer Nichtbeförderung?

  • Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben betroffene Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugstrecke.

  • Die Fluggesellschaft muss Sie während der Wartezeit mit angemessener Verpflegung, wie Snacks und Getränken, versorgen.

  • Sie haben das Recht, Ihr Ticket vollständig erstatten zu lassen oder eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verlangen.

  • Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis und gilt für Flüge, die unter die EU-Verordnung fallen.

Was kann ich bei einer Nichtbeförderung tun?

Sollten Passagier:innen von einer Nichtbeförderung betroffen sein, sollten sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Überbuchung schriftlich bestätigen lassen. Es ist zudem ratsam, Belege als Beweise zu sammeln wie zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine. Bestehen sollten Flugreisende außerdem auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen in Form von Snacks und Getränken.

Wann/Wie erhalte ich bei einer Nichtbeförderung eine Entschädigung?

Seit 2004 regelt das EU-Fluggastrecht mit der Verordnung Nr. 261/2004 Entschädigungen bei Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nach der Länge der Flugstrecke und hängt nicht von dem ursprünglichen Ticketpreis ab. Ansprüche können Passagier:innen bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Für die Entschädigung spielt es keine Rolle, ob der Flug Teil eines Pauschalurlaubs war oder es sich um einen Geschäftstermin gehandelt hat. Ein Flug muss unter das EU-Fluggastrecht fallen und entweder in der EU starten oder der Flug muss in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu

  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu

  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

*abzgl. Provision

Kurzstrecke bis 1.500 km

Mittelstrecke bis 3.500 km

Langstrecke ab 3.500 km

z.B. Berlin – München

z.B. Berlin – Lissabon

z.B. Berlin – Abu Dhabi

250€*

400€*

600€*

*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14 % zzgl. MwSt.)

Wann kann ich für eine Nichtbeförderung eine Ticketkostenerstattung bekommen?

Wenn Flugreisenden aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert wurde, können sie selbst entscheiden, ob sie einen Ersatztransport in Anspruch nehmen wollen oder ob sie sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Bietet die Fluggesellschaft keine Alternative an, können sich Passagier:innen selbst einen neuen Flug buchen. Die Kosten dafür kann diese der Airline dann später in Rechnung stellen. Es kam bei Ihnen zu einer Nichtbeförderung und Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Ticketerstattung oder Entschädigung? Unsere Expert:innen zum Thema Fluggastrechte helfen Ihnen gerne. Jetzt Entschädigungsansprüche kostenfrei prüfen.

Was steht mir nach EU-Verordnung bei einer Nichtbeförderung zu?

Wenn die Airline einen Flug überbucht hat und Flugreisende deshalb nicht wie geplant befördern kann, haben Passagier:innen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung. Gleichzeitig haben Flugreisende im Falle einer Überbuchung ein Anrecht auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Damit der Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Passagier:innen einen Anspruch auf Entschädigung haben, muss der Flug einige Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen:

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)

  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her

  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)

  • Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.

  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

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Wie lange sind Entschädigungsansprüche bei einer Nichtbeförderung gültig?

Entschädigungsansprüche können auch noch Jahre nach dem eigentlichen Flug bestehen. In Deutschland können Flugreisende zum Beispiel auch noch 3 Jahre nach Ihrem Flug eine Entschädigung verlangen. Falls Passagier:innen in den letzten Jahren von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen waren, sollten sie überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie viel Geld Sie bekommen könnten.

Denied Boarding – Boarding verweigert: Weitere nützliche Informationen zu Nichtbeförderung

Übersicht: Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Grund für die Nichtbeförderung

Ursache / Anlass

Freiwillig?

Gerechtfertigt?

Anspruch auf Entschädigung?

Überbuchung – verweigerte Beförderung

Betriebsintern (Wirtschaftlich)

Nein

Nein

Ja

Überbuchung – freiwilliger Verzicht

Betriebsintern (Wirtschaftlich)

Ja

Nicht anwendbar

Nein

Flugzeug zu schwer (z. B. Gewichtslimit)

Betriebsbedingte Sicherheit

Nein

Ja

Nein

Technische Reduzierung der Sitzplätze

Betriebsbedingte Sicherheit

Nein

Ja

Nein

Zu wenig Kabinenpersonal

Betriebsbedingte Sicherheit

Nein

Je nach Einzelfall

Möglicherweise

Ungültige / fehlende Reisedokumente

Passagierverantwortung

Nein

Ja

Nein

Sicherheitsbedenken (Verhalten, Bedrohung)

Sicherheit und Ordnung

Nein

Ja

Nein

Gesundheitliche Risiken des Passagiers

Medizinische Gründe

Nein

Ja

Nein

Gründe für eine Nichtbeförderung: Die häufigsten Ursachen für eine Nichtbeförderung

Nichtbeförderung („Denied Boarding“) meint, dass ein Fluggast trotz bestätigter Buchung, gültigen Tickets und pünktlichem Check-in nicht befördert wird. Die häufigsten Gründe sind:

  • Überbuchung: Die Airline verkauft mehr Tickets als Plätze verfügbar sind und weigert sich, alle Passagiere mitzunehmen. Überbuchungen sind in der Praxis der mit Abstand häufigste Auslöser für eine unfreiwillige Nichtbeförderung.

  • Flugzeugwechsel/Kapazitätsminderung: Es wird kurzfristig ein kleineres Flugzeug eingesetzt.

  • Betriebsinterne Gründe: Technische Probleme mit der Sitzkapazität, unerwartete Gewichts- oder Crew-Beschränkungen.

  • Flugumbuchungen: Sie wurden ohne Ihr Einverständnis auf einen anderen Flug umgebucht, der ggf. später abfliegt.

Gerechtfertigte Nichtbeförderung: Wann darf die Airline mir das Boarding verweigern?

Eine Airline darf das Boarding rechtmäßig verweigern, wenn sogenannte vertretbare Gründe vorliegen, darunter insbesondere:

  • Sicherheitsbedenken: Verdacht auf Gefährdung der Crew, der Passagiere, oder sich selbst.

  • Gesundheitliche Risiken: offensichtlich schwere Erkrankung, Ansteckungsgefahr, medizinische Unsicherheiten.

  • Fehlende oder ungültige Dokumente: Reisepass, Visum, COVID- oder andere Vorgaben werden nicht erfüllt.

  • Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften: Sicherheits- und Einreisebestimmungen.

  • Gewichtsbeschränkungen, technische Probleme: Sofern diese tatsächlichen Sicherheitsaspekten dienen.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Unzulässige Nichtbeförderung: Wann darf die Airline mir das Boarding nicht verweigern?

Unzulässig ist jede Nichtbeförderung, der kein vertretbarer Grund zugrunde liegt, zum Beispiel:

  • Überbuchung aus wirtschaftlichen Gründen ohne berechtigte Ausnahme.

  • Unerwarteter Crew-Mangel, der nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.

  • Flugumbuchung oder betriebsinterne Entscheidung ohne ausreichende Alternative.

In diesen Fällen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Boarding verweigert: Ihre Rechte und Ansprüche

Wenn Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert wird und kein berechtigter Grund vorliegt, haben Sie als betroffener Fluggast umfassende Rechte und Ansprüche, die Sie unbedingt kennen sollten:

  • Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004: Ihnen steht eine Entschädigung zwischen 250 und 600 € zu, deren Höhe sich nach der Flugdistanz richtet. Diese Ausgleichszahlung soll den entstandenen Frust und die Unannehmlichkeiten ausgleichen, die durch die Nichtbeförderung entstanden sind.

  • Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum ursprünglich gebuchten Zielort anzubieten – entweder mit dem nächstmöglichen Flug oder zu einem späteren Zeitpunkt, der für Sie zumutbar ist. Alternativ können Sie auch eine vollständige Erstattung Ihres Flugtickets verlangen, wenn Sie die Ersatzbeförderung nicht annehmen möchten.

  • Betreuungsleistungen: Während der Wartezeit am Flughafen haben Sie Anspruch auf angemessene Unterstützung. Dazu gehören, abhängig von Wartezeit und Flugdistanz kostenlose Mahlzeiten und Getränke, die Nutzung von Kommunikationsmitteln wie Telefon oder E-Mail, sowie bei längeren Wartezeiten eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft.

  • Übernahme zusätzlicher Kosten: Sollten durch die Nichtbeförderung weitere Ausgaben entstehen, etwa für Transfers zu einem Ersatzflughafen oder notwendige Zusatzleistungen aufgrund von Wartezeiten, sind diese von der Fluggesellschaft zu übernehmen.

Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob die Nichtbeförderung durch eine Überbuchung, technische Probleme oder andere Ursachen verursacht wurde, sofern kein vertretbarer Grund für die Verweigerung vorliegt. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Flugdaten und alle relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahren, um Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen zu können.

Tabelle: Entschädigungshöhe nach Flugdistanz

Strecke

Entschädigung pro Person

bis 1.500 km

250 €*

1.500 – 3.500 km

400 €*

über 3.500 km

600 €*

*abzgl. Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.)

Wann gibt es eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung auf dem Flug?

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei verweigerter Beförderung? Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn die Nichtbeförderung folgende Punkte erfüllt:

  • Sie haben alle Reisedokumente, sind pünktlich am Gate und ein gültiger Beförderungsvertrag besteht.

  • Das Boarding wurde Ihnen unfreiwillig verweigert (Sie sind kein „Volunteer“).

  • Ihr Flug erfüllt die Anforderungen der EU-Verordnung (siehe oben).

  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände oder gerechtfertigten Verweigerungsgründe (Sicherheit, Dokumente) vor.

Hier ist eine kurze Übersicht zur Klarheit:

Ursprung und Ziel

EU-Fluggesellschaft

Nicht-EU-Fluggesellschaft

Von innerhalb der EU nach innerhalb der EU

✅Ja

✅Ja

Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU

✅Ja

✅Ja

Von außerhalb der EU nach innerhalb der EU

✅Ja

❌Nein

Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU

❌Nein

❌Nein

Reduzierte Entschädigung wegen Ersatzfluges

Wird Ihnen ein Ersatzflug angeboten und erreichen Sie Ihr Endziel trotz Umweg oder Verzögerung nur geringfügig später (z.B. bei Kurzstrecken max. 2 Stunden, Mittelstrecken max. 3 Stunden, Langstrecken max. 4 Stunden), kann die Entschädigung von der Airline um 50 % reduziert werden.

Untenstehende Tabelle für ein besseres Verständnis:

Ankunftsverzögerung

Streckenentfernung

Standard-Entschädigung

Reduzierte Entschädigung um 50%

2 Stunden oder weniger

Weniger als 1500 km

250€*

125€*

3 Stunden oder weniger

Mehr als 1500 km innerhalb der EU

400€*

200€*

Zwischen 1500 km und 3500 km außerhalb der EU

400€*

200€*

4 Stunden oder weniger

Mehr als 3500 km außerhalb der EU

600€*

300€*

*abzgl. Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.)

Flug überbucht – Boarding verweigert: Rechte und Ansprüche

Die Überbuchung ist der Klassiker der Nichtbeförderung. Wird Ihnen das Boarding verweigert, haben Sie Anrecht auf:

  • Pauschale Entschädigung (s.o.)

  • Ersatzflug zum Endziel je nach Wunsch und Verfügbarkeit

  • Erstattung des Ticketpreises falls Sie nicht reisen möchten

  • Versorgungsleistungen vor Ort (Verpflegung, Kommunikation, ggf. Übernachtung)

Die Airline muss Ihnen eine schriftliche Begründung für die Nichtbeförderung ausstellen. Flightright unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Flug umgebucht – Denied Boarding: Rechte und Ansprüche

Ist der ursprüngliche Flug betroffen und Sie werden unfreiwillig auf eine andere Verbindung umgebucht (z.B. wegen Überbuchung oder betrieblicher Maßnahme), gilt Folgendes:

  • Recht auf gleichwertigen oder schnellstmöglichen Ersatzflug

  • Entschädigungsanspruch bleibt bestehen, wenn der Ersatzflug zu starken Änderungen in der Reisezeit führt oder nicht zumutbar ist

  • Bei erheblicher Verspätung nach Umbuchung steht Ihnen die volle Kompensation zu.

Warum kann eine freiwillige Nichtbeförderung nachteilig sein? Pro und Contra

Pro (aus Sicht der Airline und manchmal auch des Passagiers):

  • Wer freiwillig auf den Flug verzichtet, erhält meist einen Gutschein, ein Upgrade, eine finanzielle Entschädigung oder andere Vergünstigungen als Ausgleich.

  • Passagiere können individuell mit der Fluggesellschaft verhandeln und eventuell bessere Konditionen aushandeln als bei der gesetzlichen Entschädigung.

  • Die freiwillige Nichtbeförderung kann für Reisende eine flexible Lösung darstellen, wenn sie ihre Reisepläne ändern möchten oder zeitlich ungebunden sind.

Contra (aus Passagiersicht): Warum eine freiwillige Nichtbeförderung nachteilig sein kann

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung: Im Gegensatz zur unfreiwilligen Nichtbeförderung entfällt bei freiwilligem Verzicht das Recht auf die gesetzlich festgelegte Entschädigung von bis zu 600 € nach EU-Verordnung 261/2004.

  • Angebotene Leistungen können geringer ausfallen als die gesetzliche Entschädigung: Die von der Airline angebotenen Gutscheine, Geldbeträge oder Upgrades sind oft niedriger als die regulären Entschädigungsbeträge.

  • Unsicherheit bei Umbuchungsmodalitäten: Es besteht häufig Unklarheit darüber, wann und wie der Alternativflug stattfindet, was zu Planungsproblemen führen kann.

  • Verzicht auf weitere Ansprüche: Mit der Annahme eines freiwilligen Angebots verzichten Passagiere meist auch auf andere Unterstützungsleistungen und Entschädigungsansprüche.

  • Risiko, dass die alternative Lösung nicht den eigenen Bedürfnissen entspricht: Der angebotene Ersatzflug oder die Kompensation passt möglicherweise nicht zum individuellen Reiseplan oder zu den Erwartungen.

Insgesamt sollten Passagiere sorgfältig abwägen, ob sie auf ihren Sitzplatz freiwillig verzichten möchten und dabei die möglichen Vor- und Nachteile bedenken. Es empfiehlt sich, nicht voreilig auf die Beförderung zu verzichten, da dadurch Ansprüche auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung entfallen können.

Boarding verweigert bei Dienstreisen – Rechte und Ansprüche

Auch im beruflichen Kontext gelten die EU-Fluggastrechte vollumfänglich. Entscheidend ist, wer im Ticket als Reisender eingetragen ist:

  • Der Anspruch auf Entschädigung steht der reisenden Person (i.d.R. dem Arbeitnehmer) zu, nicht dem Arbeitgeber.

  • Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen zusätzlich entstandene Kosten (z.B. Ausfallzeiten, Umbuchungen) separat geltend machen.

  • Es gelten dieselben Regeln für Ersatzbeförderung und Betreuung wie bei Privatreisenden.

Boardingverweigerung bei Pauschalreisen – Rechte und Ansprüche

Bei Pauschalreisen profitieren Reisende von doppeltem Schutz:

  • Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004

  • Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung oder gegebenenfalls Schadensersatz vom Reiseveranstalter, insbesondere bei erheblichen Zeitverlusten oder Verzögerungen Ihrer Reise

  • Wichtig ist, dass Sie den Reiseveranstalter unverzüglich kontaktieren und alle relevanten Vorkommnisse sorgfältig dokumentieren, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.

Welche Betreuungsleistungen stehen mir bei verweigerter Beförderung zu?

Die Fluggesellschaft muss Ihnen ab dem Moment der Nichtbeförderung folgende Leistungen anbieten:

  • Kostenlose Mahlzeiten & Getränke je nach Wartezeit und Flugdistanz

  • Kommunikationsmöglichkeiten (zwei kostenfreie Anrufe, E-Mails oder Faxe)

  • Hotelübernachtung inkl. Transfer, falls der Ersatzflug erst am Folgetag startet

  • Transfer zum Ersatz-Abflughafen, falls sich der Flughafen ändert

Diese Leistungen kommen zusätzlich zur Ausgleichszahlung.

Was kann ich tun, wenn mein Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung abgelehnt wird?

Das sollten Sie tun, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird

  • Geben Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig gegen Gutscheine oder Ähnliches auf.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket sorgfältig auf.

  • Lassen Sie sich den Grund für die Nichtbeförderung schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen.

  • Fordern Sie umgehend einen Ersatzflug zu Ihrem Zielort an.

  • Heben Sie alle Belege für zusätzliche Ausgaben auf, die durch die Nichtbeförderung entstanden sind, um diese von der Airline erstattet zu bekommen.

  • Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, ist es wichtig, ruhig und besonnen zu handeln, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen. Hier einige weitere Tipps, die Ihnen helfen können:

  1. Dokumentation ist entscheidend: Notieren Sie sich Namen und Dienstnummern des Flughafenpersonals, das Ihnen die Nichtbeförderung mitgeteilt hat. Falls möglich, machen Sie Fotos oder Videos am Gate, um Ihr rechtzeitiges Erscheinen zu belegen.

  2. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Erklärung über die Gründe der Nichtbeförderung auszustellen. Dieses Dokument ist wichtig, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.

  3. Verlangen Sie Betreuungsleistungen: Abhängig von der Wartezeit und Flugdistanz haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonate oder E-Mails). Bei längeren Verzögerungen muss Ihnen die Airline eine Unterkunft und den Transfer zum Hotel bereitstellen.

  4. Prüfen Sie Alternativen: Fragen Sie nach möglichen Ersatzflügen, auch mit anderen Airlines, die Sie zu Ihrem Ziel bringen können. Manchmal kann ein Umstieg auf einen späteren Flug oder eine alternative Route schneller zum Ziel führen.

  5. Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Dazu gehören Bordkarten, E-Tickets, Buchungsbestätigungen, Quittungen für Ausgaben und die schriftliche Erklärung der Airline. Diese Dokumente sind notwendig, um Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen.

  6. Lassen Sie sich rechtlich beraten: Falls die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche ablehnt oder ignoriert, unterstützt Sie das Fluggastrechtportal flightright.de zuverlässig. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie schnell und unverbindlich prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen könnte. Wir setzen Ihre Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung bei Nichtbeförderung professionell für Sie durch!

  7. Vermeiden Sie freiwilligen Verzicht: Nehmen Sie keine Angebote der Airline an, freiwillig auf Ihren Sitzplatz zu verzichten, ohne die Konsequenzen zu kennen. Ein freiwilliger Verzicht kann zum Verlust Ihres Anspruchs auf gesetzliche Entschädigung führen.

Wichtige Erinnerung: Teilen Sie dem Personal der Fluggesellschaft eindeutig mit, dass Sie nicht freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten und keine Gutscheine oder sonstige Vergünstigungen annehmen möchten. Bestehen Sie nach Möglichkeit auf eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung und machen Sie klar, dass Sie Ihre Ihnen zustehenden Betreuungsleistungen einfordern werden.

Wie Flightright Ihnen bei Nichtbeförderung hilft

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder Ihr Anspruch abgelehnt wurde, können Sie Ihren Fall kostenfrei bei Flightright prüfen lassen und Ihre Entschädigung einfach sowie risikolos sichern! Unser engagiertes Team stellt sicher, dass Sie die Vorteile der EG-Verordnung 261/2004 ohne finanzielle Belastungen für Sie nutzen können.

Flightright ist Ihr zuverlässiger Partner, um Ihre Fluggastrechte umfassend durchzusetzen:

  • Schnelle Anspruchsprüfung: Mit unserem kostenlosen Online-Entschädigungsrechner können Sie in nur wenigen Minuten prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen könnte.

  • Komplette Fallbearbeitung bis vor Gericht: Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation und vertreten Sie gerichtlich – und das ohne jegliches finanzielles Risiko.

  • Marktführende Erfolgsquote: Dank langjähriger Erfahrung, moderner Datenanalyse und eines Netzwerks erfahrener Fluggastrechtsanwälte können wir eine Erfolgsquote von 99 % vor Gericht vorweisen.

  • Transparenz & Sicherheit: Sie werden jederzeit über den Stand der Bearbeitung informiert und zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision.

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Egal ob Entschädigung oder Ticketerstattung: Mit mehr als 16 Jahren Erfahrung hilft Ihnen Flightright Ihre Fluggastrechte erfolgreich durchzusetzen.

Häufige Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Nichtbeförderung

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Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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