Flugausfall? Jetzt Entschädigung PLUS die Kosten Ihres Ersatztickets sichern!
Sie hatten einen Flugausfall und mussten kurzfristig ein eigenes Ersatzticket buchen? Als einziges Fluggastrechte-Portal holt Flightright Ihre Entschädigung und die vollständigen Kosten Ihrer selbst gebuchten Ersatzbeförderung zurück.

Nr. 1. in Deutschland:
Über 700 Mio. Euro an Entschädigungen durchgesetzt
Kein Finanzielles Risiko:
Unsere Provision wird nur bei Erfolg fällig
Transparente Kommunikation:
Wir halten Sie immer auf dem Laufenden
Ihre Rechte: Ersatzbeförderung auf Kosten der Airline
Wenn Sie einen Flug gebucht haben, dann ist die Airline auch gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu Ihrem Reiseziel zu befördern. Doch leider funktioniert dies nicht immer ohne Probleme. Häufig verspäten sich Flüge massiv oder fallen sogar komplett aus.
Grundsätzlich ist die Airline immer dazu verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug anzubieten, um Sie schnellstmöglich an Ihr Reiseziel zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wird. Doch nicht immer ist der angebotene Alternativ-Flug auch passend. Ob man nun zu einem wichtigen Termin pünktlich am Ziel sein muss oder auch keine zusätzliche Nacht am Flughafen verbringen will – es gibt eine andere Lösung. Sie suchen sich einfach eine eigene und besser passende Alternativ-Beförderung zum Zielort.
Diese kann je nach Distanz und Möglichkeit nicht nur ein Ersatzflug sein, sondern auch eine Beförderung mit dem Zug, Bus, Taxi oder Mietauto zu Ihrem endgültigen Reiseziel.
Flightright macht’s möglich: Entschädigung + Erstattung
Genau hier kommen wir ins Spiel. Als führendes Fluggastrechteportal helfen wir Ihnen, nicht nur eine Entschädigung für Ihr Flugproblem zu erhalten, sondern auch den vollen Preis für Ihren selbst gebuchten Alternativ-Transport.
Mit Flightright erhalten Sie:
Die volle Entschädigung nach EU-Verordnung 261 bei einer erblichen Flugverspätung oder einem Flugausfall (bis zu 600 € je nach Flugdistanz)
PLUS die komplette Rückerstattung Ihres selbst gebuchten Ersatztransports (Flug, Zug, Bus oder Mietwagen)

Sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung!
Prüfen Sie in 2 Minuten Ihren Anspruch – den Rest erledigen wir.
Szenario 1: Flugausfall mit unzumutbarer Alternative
Sie haben einen Austrian Airlines Flug von München nach New York gebucht. Dieser wird am Tag der Abreise plötzlich von der Fluggesellschaft gecancelt. Die Austrian bietet Ihnen einen Ersatzflug – aber erst 24 Stunden später. Das ist für Sie nicht akzeptabel, da Sie einen wichtigen Geschäftstermin haben. Um pünktlich zu Ihrem Reiseziel zu gelangen, buchen Sie selbst einen Ersatzflug mit British Airways über London zu Ihrem Endziel New York für 800 €.
Ihr Anspruch:
Entschädigungssumme gemäß EU 261/2004: 600 € (wegen Flugausfalls)
Alternativticket Kosten: 800 € (Ihr selbst gebuchter Alternativflug)
Ihr Gesamtanspruch: 1400 €

Szenario 2: Erhebliche Verspätung durch ausgefallenen Flug
Sie haben einen Ryanair-Flug am frühen Morgen von Wien nach München gebucht. Am Flughafen angekommen, streicht Ryanair plötzlich Ihren Flug und bietet Ihnen stattdessen einen Alternativ-Flug an. Dieser wäre allerdings erst sehr spät am Abend. Sie entscheiden sich gegen dieses Angebot und buchen stattdessen auf eigene Kosten ein Zugticket von Wien nach München für 180 €.
Ihr Anspruch:
Entschädigungssumme gemäß EU 261/2004: 250 € (wegen Kurzstreckenflug)
Alternativticket Kosten: 180 € (Ihr selbst gebuchtes Zugticket)
Ihr Gesamtanspruch: 430 €

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung sowie die Ersatzticketkosten-Erstattung?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Ihr Flug wurde annulliert.
Die Airline hat keine Ersatzbeförderung angeboten oder die angebotene Ersatzbeförderung ist unzumutbar (z. B. zu lange Wartezeit).
Sie haben selbst einen Ersatztransport gebucht (Flug, Zug, Bus oder auch Mietwagen), um Ihr Ziel zu erreichen.
Wichtig: Sie sind zum Zeitpunkt der Flugstörung noch nicht am Endziel angekommen und entscheiden sich, den Weg auf eigene Faust und Kosten fortzusetzen.
Sonderfall: Außergewöhnliche Umstände
Wenn sich Ihr Flug kurzfristig aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet oder annulliert wird, kann es sein, dass die Fluggesellschaft gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung keine Entschädigung zahlen muss.
ABER: Auch wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Zielort zu gewährleisten. Sollte Ihnen die angebotene Alternative stark verspätet sein (z. B. Tage nach dem eigentlichen Flugdatum), haben Sie auch hier die Möglichkeit, sich eigenständig eine Ersatzbeförderung zu buchen und die Kosten dafür erstatten zu lassen.
So hilft Flightright Ihnen
Sie möchten Ihren Entschädigungsanspruch ermitteln und einreichen? Mit unserem einfachen und kostenlosen Entschädigungsrechner kommen Sie in nur 3 einfachen Schritten zu Ihrem Geld.
Jetzt kostenlos Entschädigung prüfen
Einfach Start- und Zielflughafen eingeben und Anspruch prüfen.
Diese Dokumente benötigen Sie
Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen wir:
Buchungsbestätigung des ursprünglichen Fluges
Nachweis der Flugstörung (Verspätungsbestätigung, Annullierungsmitteilung)
Buchungsbestätigung und Rechnung Ihres selbst gebuchten Ersatztransports
Bordkarten (soweit vorhanden)
Korrespondenz mit der Fluggesellschaft (E-Mails, Chatprotokolle)
Nachweis, dass die von der Airline angebotene Alternative für Sie unzumutbar war

Häufige Fragen zum Thema Flugentschädigung und Ticket-Ersatzkostenerstattung
Ihr Flug ist ausgefallen und Sie fragen sich, welche Rechte Sie gegenüber der Fluggesellschaft haben? In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um Flugausfall und Ticketerstattung.
Darum sollten Sie auf Flightright vertrauen
Unsere Erfolgsquote ist 99 %
Wir wissen genau, wie wir Ihre Rechte durchsetzen – mit einer branchenweit führenden Erfolgsquote und langjähriger Erfahrung.
Wir tragen alle Gerichtskosten
Sollte Ihr Fall vor Gericht gehen, übernehmen wir sämtliche Kosten. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Über 700 Mio. Euro an Entschädigungen
Als Marktführer haben wir mehr als 12 Millionen Fluggästen zu ihrem Recht verholfen.
Bis zu 3 Jahre rückwirkend
Sie können Ansprüche bis zu drei Jahre nach Ihrem ursprünglichen Flugproblem geltend machen.