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Ihr Recht auf Entschädigung bei Überbuchung gemäß EU 261/2004

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Fluggastrechtsexperte

Geprüft von Oskar de Felice

Wir helfen seit 2010

99% Erfolgsquote

+12 Millionen zufriedene Kunden

Kein finanzielles Risiko

Rechte bei Flugüberbuchung im Überblick – Überbuchung Entschädigung: Das Wichtigste in Kürze

  • Entschädigung bei Nichtbeförderung nach EU-Verordnung 261/2004: Sie haben Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, wenn Sie wegen Überbuchung nicht befördert werden – abhängig von der Flugstrecke.

  • Alternative Beförderung oder Erstattung: Die Fluggesellschaft muss Ihnen entweder einen alternativen Flug zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten.

  • Betreuungsleistungen am Flughafen: Während der Wartezeit stehen Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke, zwei kostenfreie Telefonate, E-Mails oder Fax sowie ggf. eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zu.

  • Freiwilliges Aufgeben des Sitzplatzes: Wenn Sie sich freiwillig melden und auf Ihren Platz verzichten, können Sie mit der Airline individuelle Vorteile oder Gutscheine aushandeln – Ihr Anspruch auf gesetzliche Entschädigung verfällt in diesem Fall jedoch.

  • Rechtliche Grundlage: Ihre Ansprüche sind durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) geschützt.

  • Entschädigung abhängig von der Distanz: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz – Kurzstrecke, Mittelstrecke oder Langstrecke.

  • Professionelle Unterstützung: Die Durchsetzung Ihrer Rechte kann komplex sein. Flightright prüft für Sie kostenlos Ihren Anspruch und setzt ihn bei Bedarf gegenüber der Airline durch.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Wenn Ihre Airline Ihren Flug überbucht hat und Sie deshalb nicht wie geplant befördern kann, haben Sie Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung nach EU-Fluggastrecht. Gleichzeitig haben Sie im Falle einer Überbuchung sofortigen Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Damit Ihr Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, muss Ihr Flug einige Voraussetzungen erfüllen.

Sind auch Sie von einer Überbuchung betroffen? Bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen haben Passagiere nach EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.

Diese Höhe der Entschädigung steht Ihnen bei Überbuchung zu

Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt:

Flugdistanz

Beispielstrecke

Entschädigungshöhe

Bis 1.500 km (Kurzstrecke)

z.B. Berlin – München

250 Euro*

1.500 bis 3.500 km (Mittelstrecke)

z.B. Berlin – Lissabon

400 Euro*

Über 3.500 km (Langstrecke)

z.B. Berlin – Abu Dhabi

600 Euro*

*Abzüglich Provision (i.d.R. 28 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14% zzgl. MwSt.)

Voraussetzungen für Ihren Entschädigungsanspruch

Damit Ihr Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt und Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, muss Ihr Flug einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie besitzen ein gültiges Flugticket und haben rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Beförderung wurde Ihnen gegen Ihren Willen verweigert (Nichtbeförderung).

  • Ihr Flug fällt unter den Geltungsbereich der EU-Verordnung (Start oder Landung in der EU mit EU-Airline).

  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, die die Airline von der Entschädigungspflicht befreien (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen).

Verweigert Ihnen die Fluggesellschaft den Mitflug, weil die Maschine überbucht ist, können Sie nach EU-Recht eine Entschädigung fordern.

Wird Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten und erreichen Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 2 Stunden (Kurzstrecke), 3 Stunden (Mittelstrecke) oder 4 Stunden (Langstrecke), kann die Entschädigung auf die Hälfte reduziert werden.

Jetzt Anspruch prüfen

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Betreuungsleistungen bei Überbuchung

Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug stehen Ihnen folgende Leistungen zu:

  • Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Umfang.

  • Zwei kostenfreie Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.

  • Bei einer Übernachtung aufgrund der Verspätung eine Hotelunterkunft inklusive Transfer zum und vom Flughafen.

Diese Betreuungsleistungen gelten insbesondere für Passagiere, die wegen einer Überbuchung am Boden bleiben müssen und keinen Sitzplatz im Flugzeug erhalten.

Ausnahme außergewöhnliche Umstände:

Bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Umständen besteht kein Anspruch auf Entschädigung, aber die Airline muss trotzdem Ersatzbeförderung oder Erstattung anbieten.

Gut zu wissen: Sie müssen Ihre Rechte nicht allein durchsetzen. Flightright hilft Ihnen unkompliziert und risikofrei, Ihre Entschädigung nach einer Flugüberbuchung zu sichern.

Sind auch Sie von einer Überbuchung betroffen?

Flightright verhilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrem Recht. Prüfen Sie unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und beauftragen Sie Flightright bequem online mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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Was sind meine Rechte, wenn mein Flug überbucht wurde?

  • Entschädigungshöhe: Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung haben betroffene Reisende Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

  • Rückerstattung oder Ersatzflug: Sie können entweder eine Rückerstattung des Flugtickets verlangen oder einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt fordern.

  • Versorgung während Wartezeit: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie während der Wartezeit mit kostenlosen Snacks und Getränken zu versorgen.

  • Berechnung der Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung richtet sich unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis nach der Flugstrecke.

  • Darüber hinaus kann durch eine Überbuchung auch ein finanzieller oder materieller Schaden entstehen, für den die Airline haftbar gemacht werden kann.

Was sollte ich tun, wenn mein Flug überbucht wurde?

  • Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund der Überbuchung schriftlich bestätigen

  • Sammeln Sie Beweise: Zum Beispiel über Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine

  • Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen

  • Bestimmen Sie mit unserem Entschädigungsrechner Ihren Anspruch

Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?

Was bedeutet Überbuchung und Nichtbeförderung gegen Ihren Willen?

In der Flugbranche ist es übliche Praxis, Flüge zu überbuchen, um eine möglichst hohe Auslastung der Sitze zu erreichen. Airlines verkaufen dabei gezielt mehr Tickets, als tatsächlich Sitze im Flieger vorhanden sind, da sie davon ausgehen, dass ein Teil der Kunden als sogenannte No Show – also gebuchte Passagiere, die ihren Flug nicht antreten – ausfällt. Durch diese Strategie versuchen die Fluggesellschaften, möglichst viele Kunden auf den Flügen unterzubringen und die Wirtschaftlichkeit ihrer Flüge zu maximieren. Falls doch alle Flugreisenden den Flug antreten, muss die Airline versuchen, Freiwillige zu finden, die einer Umbuchung zustimmen. Findet die Fluggesellschaft nicht genügend Freiwillige, dann kann es dazu kommen, dass die Airline Passagierinnen und Passagiere gegen ihren Willen nicht befördert.

Auch verwenden Airlines in einigen Fällen kleinere Flugzeuge, um Geld zu sparen, wenn nicht genügend Tickets für den ursprünglich geplanten Flug verkauft wurden. Auch in diesem Fall kann es vorkommen, dass einige Reisende auf andere Flüge umgebucht werden müssen.

Flugreisenden, denen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert wurde, haben Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht. Voraussetzung ist, dass sie sich rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsdokumente vorhanden waren und von den Passagieren und Passagierinnen keine Sicherheits- oder gesundheitlichen Risiken für sich selbst oder andere Reisende ausgingen.

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Wann erhalten Passagiere eine Entschädigung bei Überbuchung?

Seit 2004 regelt das EU-Fluggastrecht mit der Verordnung Nr. 261/2004 Entschädigungen bei Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung hängt hierbei nicht von dem ursprünglichen Ticketpreis ab, sondern richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Ihre Ansprüche können Sie bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Ob Ihr Flug Teil eines Pauschalurlaubs war oder Sie auf dem Weg zu einem Geschäftstermin waren, spielt für Ihre Entschädigung keine Rolle. Um unter das EU-Fluggastrecht zu fallen muss Ihr Flug entweder in der EU starten oder Ihr Flug muss in der EU landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch:

  • Unfreiwillige Nichtbeförderung: Ihnen wird das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, obwohl Sie rechtzeitig eingecheckt haben, im Besitz eines gültigen Tickets sind und keine Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken darstellen.

  • Kein freiwilliger Verzicht: Wer freiwillig seinen Platz gegen eine Gegenleistung (z. B. Gutschein, Bargeld, Upgrade) aufgibt, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung.

  • Flug unterliegt der EU-Verordnung: Der Flug startet in der EU oder landet in der EU und wird von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.

  • Ersatzbeförderung zu spät: Sollte Sie durch die Ersatzbeförderung Ihr Ziel erheblich verspätet erreichen (Kurzstrecke: mehr als 2 Stunden, Mittelstrecke: mehr als 3 Stunden, Langstrecke: mehr als 4 Stunden Verspätung), bleibt Ihr Anspruch bestehen.

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu

  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu

  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Weitere Rechte bei Überbuchung:

  • Wahlrecht zwischen schneller Ersatzbeförderung oder Erstattung des kompletten Flugpreises.

  • Ersatzflug oder Rückflug bei Zwischenlandung: Die Airline muss Sie kostenfrei zum Ausgangspunkt zurückbringen, falls Sie die Reise abbrechen.

  • Mögliche Anspruchsreduktion: Wird ein Ersatzflug so angeboten, dass Sie Ihr Ziel geringfügig verspätet erreichen (s. Zeitgrenzen oben), kann die Entschädigungshöhe halbiert werden.

Entschädigung bei Überbuchung: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 km

Mittelstrecke bis 3.500 km

Langstrecke ab 3.500 km

z.B. Wien – Mailand

z.B. Wien – Lissabon

z.B. Wien – Abu Dhabi

250€

400€

600€

Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14 % zzgl. MwSt.)

Haben Sie sich rechtzeitig eingecheckt?

Um Entschädigung zu erhalten, wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, ist Voraussetzung, dass Sie sich rechtzeitig eingecheckt haben. In besonderen Fällen hat der deutsche Bundesgerichtshof verbraucherfreundlich entschieden (Fall X ZR 34/14). Passagiere müssen den Weg zum Flughafen nicht auf sich nehmen wenn ihnen im Voraus mitgeteilt wurde, dass Sie ihren Flug nicht antreten können. Ihren Entschädigungsanspruch verlieren die Passagiere damit nicht.

Wir empfehlen unseren Fluggästen nichtsdestotrotz den Weg zum Flughafen, falls Ihr Flug kurzfristig umgebucht wird. Auch wenn Sie am Flughafen langen Wartezeiten ausgesetzt sind, sollten Sie möglichst den Abflugbereich nicht verlassen, um kurzfristige Informationen zu Ihrem Flug nicht zu verpassen.

Was, wenn mein Flug umgebucht wurde?

Flugumbuchungen kommen vor allem bei Pauschalurlauben vor. Häufig ändert sich die Flugzeit oder Passagiere werden auf andere Flüge umgebucht. Wenn Sie in diesem Fall später an Ihrem Endziel ankommen oder Ihr Flug früher startet könnten Sie auch Anspruch auf Entschädigung haben.

WICHTIG

Auch wenn die Fluggesellschaft Sie mit Gutscheinen für Essen und Trinken versorgt, haben Sie trotzdem Anspruch auf die volle Entschädigungssumme.

Wie erhalte ich meine Entschädigung im Falle einer Überbuchung?

Um Ihre Entschädigung zu erhalten, können Sie die Fluggesellschaft selbst kontaktieren und Ihre Entschädigung einfordern. Hierbei müssen Sie jedoch beachten, wirklich die Airline zu kontaktieren, die Ihren Flug ausgeführt hat. Nicht immer ist es dieselbe Fluggesellschaft wie die, bei der Sie den Flug gebucht haben. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren speziell entwickelten Entschädigungsrechner ein. Er analysiert hunderttausende von Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft detailliert die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Sie erhalten sofort eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Zeigt der Entschädigungsrechner an, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie uns sofort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich seit vielen Jahren erfolgreich um die Durchsetzung von Fluggastrechten kümmert. Wir wissen, wie man mit den Airlines verhandelt und welche Tricks sie auf Lager haben. Deshalb können wir den Fluggesellschaften auf Augenhöhe begegnen.

Wir holen Ihnen Ihre Entschädigung. Wenn es sein muss, gehen wir dafür bis vor Gericht. Dabei tragen wir das volle Kostenrisiko: Verlieren wir einen Fall, tragen wir allein die Kosten. Gewinnen wir einen Fall – außergerichtlich oder vor Gericht – erhalten wir eine Erfolgsprovision von 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer). Sie sind also jederzeit vor unnötigen, hohen Kosten geschützt. Unsere Erfolgsquote für die gerichtliche Durchsetzung liegt übrigens bei 99 %.

Warum ist es oft schwierig, die eigene Entschädigung selbst einzufordern?

Viele Passagiere überlegen, ihre Entschädigung eigenständig geltend zu machen. In der Praxis sind die Hürden aber oft höher als erwartet, weil Airlines komplexe Prüfungen fordern oder Ansprüche verzögern oder ablehnen. Airlines nutzen juristische Argumente, verweisen auf angebliche „außergewöhnliche Umstände“ oder interpretieren die Verordnung zu ihren Gunsten. Kontaktformulare, Hotlines und Sachbearbeiter sind oft schwer erreichbar, und rechtssichere Formulierungen fehlen ohne juristische Unterstützung. Meist wird die Nichtbeförderung nur auf ausdrückliche Nachfrage bescheinigt. Viele Airlines reagieren verspätet oder gar nicht auf schriftliche Forderungen, um die Durchsetzung zu erschweren. Ohne rechtliche Expertise oder Erfahrungswerte werden viele Ansprüche abgelehnt, vergessen oder zu früh aufgegeben.

  • Komplexe Rechtslage: Airlines nutzen juristische Argumente, verweisen auf angebliche „außergewöhnliche Umstände“ oder interpretieren die Verordnung zu ihren Gunsten.

  • Kommunikationshindernisse: Kontaktformulare, Hotlines und Sachbearbeiter sind oft schwer erreichbar; rechtssichere Formulierungen fehlen ohne juristische Unterstützung.

  • Intransparenz: Meist wird die Nichtbeförderung nur auf ausdrückliche Nachfrage bescheinigt.

  • Verzögerungstaktik: Viele Airlines reagieren verspätet oder gar nicht auf schriftliche Forderungen, um die Durchsetzung zu erschweren.

  • Risiko unerfahrener Passagiere: Ohne rechtliche Expertise oder Erfahrungswerte werden viele Ansprüche abgelehnt, vergessen oder zu früh aufgegeben.

In besonders komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Fluggastrechte hinzuzuziehen, um die eigenen Ansprüche professionell und rechtssicher durchzusetzen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Flightright unterstützt Sie dabei, Ihre Fluggastrechte schnell und unkompliziert durchzusetzen. Mit einem speziell entwickelten Entschädigungsrechner können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zustehen könnte. Bei erfolgreicher Durchsetzung übernimmt Flightright die Kommunikation mit der Airline und trägt das Kostenrisiko – Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision.

Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?

versorgungsleistungen-am-flughafen

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

In der unglücklichen Situation einer Überbuchung haben Sie sofortigen Anspruch auf Versorgungsleistungen von der Fluggesellschaft, wie Snacks und Getränke, Telefonate und E-Mails. Die Entschädigungszahlung ist davon unabhängig.

Ersatzflug oder Ticketpreiserstattung

Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert wurde, können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Ersatztransport in Anspruch nehmen wollen oder ob Sie sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen.

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Abflug erst am nächsten Tag

Ihnen steht eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen zu. Wenden Sie sich dafür direkt an die Fluggesellschaft und lassen Sie sich die Zusage für Zimmer und Transfer schriftlich bestätigen.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.

Checkliste: Ihre Rechte bei Überbuchung

  • Entschädigungshöhe: Sie könnten nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben, wenn Ihre Fluggesellschaft Ihren Flug überbucht hat oder Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wurde.

  • Entschädigungsstaffelung: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt: bis 1.500 km 250 Euro, 1.500 bis 3.500 km 400 Euro, über 3.500 km 600 Euro.

  • Betreuungsleistungen/Verpflegung und Unterkunft: Bei längeren Wartezeiten auf einen Ersatzflug haben Sie Anspruch auf angemessene Verpflegung, zwei kostenfreie Telefonate oder E-Mails sowie bei einer Übernachtung eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.

  • Check-In: Voraussetzung für Ihren Entschädigungsanspruch ist, dass Sie rechtzeitig eingecheckt haben (in der Regel mindestens 45 Minuten vor Abflug).

  • Geltungsbereich: Ihr Flug muss entweder in der EU gestartet sein (unabhängig von der Fluggesellschaft) oder in der EU landen, wobei die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben muss.

  • Ticket und Buchung: Sie müssen im Besitz eines gültigen Flugtickets und einer Buchungsbestätigung sein.

  • Buchungsart: Die Art der Buchung – ob Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub – beeinflusst Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht.

  • Nichtbeförderung: Die Nichtbeförderung muss gegen Ihren Willen erfolgt sein; freiwilliges Verzichten auf den Sitzplatz gegen eine Gegenleistung (z. B. Gutschein, Geld) schließt den gesetzlichen Entschädigungsanspruch aus.

  • Ersatzbeförderung oder Rückerstattung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises anzubieten.

  • Außergewöhnliche Umstände: Außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Luftraumsperrungen können die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreien.

  • Dokumentation: Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung von der Fluggesellschaft an, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

  • Anspruchsdauer/Rückwirkende Geltendmachung: Ihr Flug darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, um Ihren Anspruch geltend machen zu können.

Voraussetzungen:

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt. (Normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug)

  • Ihr Problemflug ist nicht länger als 3 Jahre her

  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Fluggesellschaften mit Sitz in der EU)

  • Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.

  • Die Buchungsart, also ob beispielsweise Einzelbuchung, Geschäftsreise oder Pauschalurlaub, spielt keine Rolle für Ihr Recht auf Entschädigung.

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Überbuchung Flug Entschädigung – Weitere nützliche Informationen

Wieso ist ein Flugzeug überbucht?

Viele Fluggesellschaften nutzen Überbuchungen als Strategie, um Kapazitäten optimal auszuschöpfen. Da Fluggäste häufig Flüge nicht antreten („No Shows“) – etwa durch kurzfristige Planänderungen, verpasste Anschlüsse oder Stornierungen – verkaufen Fluggesellschaften bewusst mehr Tickets als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind. Ziel ist es, die Maschinen möglichst voll auszulasten und wirtschaftliche Verluste durch leere Plätze zu verhindern. Durch Überbuchungen versuchen Fluggesellschaften, eine optimale Auslastung der Flugzeuge zu erreichen und so die Rentabilität ihrer Flüge zu maximieren. Diese Praxis ist in der Luftfahrt leider gängige Realität.

Was versteht man unter einem überbuchten Flug?

Ein überbuchter Flug liegt vor, wenn mehr Tickets verkauft wurden als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind. Die Folge ist, dass einzelnen Passagieren das Boarding verweigert wird, obwohl sie ein gültiges Ticket und rechtzeitig eingecheckt haben. Rechtlich wird dies als „Nichtbeförderung“ bezeichnet, die nicht auf persönliches Verschulden des Fluggastes zurückzuführen ist (anders als z. B. bei verpasstem Check-In).

Flugzeugüberbuchung als Strategie der Airlines

Die Überbuchung eines Flugs ist eine kommerzielle Entscheidung der Fluggesellschaft. Statistische Analysen zeigen, dass selten alle Passagiere erscheinen. Durch das Überbuchen können Fluggesellschaften Umsatzverluste vermeiden. Das Risiko trägt jedoch der Fluggast, der im Fall der Überbuchung seinen Sitzplatz verlieren kann. Deshalb schützt das EU-Fluggastrecht Betroffene mit klar geregelten Ansprüchen auf Entschädigung und weitere Leistungen.

Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft – was kann ich tun?

Wird Ihnen wegen einer Überbuchung das Boarding verweigert, sollten Sie sich dies unbedingt von der Fluggesellschaft schriftlich begründen lassen. Lassen Sie sich die Nichtbeförderung bescheinigen und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Sie haben dann nach EU-Verordnung 261/2004 einen klaren Anspruch auf Entschädigung, kostenlose Ersatzbeförderung (alternatives Routing) oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Lassen Sie sich zudem Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten sowie ggf. eine Hotelunterkunft gewähren, falls Sie länger warten müssen.

Welche Ansprüche haben Sie vor Ort bei einer Flugüberbuchung?

Am Flughafen haben Sie als betroffener Fluggast folgende Rechte:

  • Ersatzbeförderung: Kostenloser Ersatzflug zum Endziel (bei nächster Gelegenheit, vergleichbare Bedingungen)

  • Rückerstattung: Auf Wunsch Rückzahlung des vollständigen Ticketpreises

  • Betreuungsleistungen: Verpflegung (Snacks, Getränke), Kommunikation (Telefon, E-Mail), ggf. Hoteltransfer und Übernachtung.

Sie dürfen selbst wählen, ob Sie eine Ersatzbeförderung oder Rückerstattung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich alle Kosten belegen und dokumentieren.

Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn mein Flug überbucht ist?

Die Entschädigungssumme richtet sich nach der Flugstrecke:

Entfernung

Entschädigung pro Person

bis zu 1.500 km

250 €*

1.500 – 3.500 km

400 €*

über 3.500 km

600 €*

*abzgl. Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.)

Diese Beträge gelten unabhängig vom Ticketpreis. Alternative Angebote wie Gutscheine müssen Sie nicht annehmen. Die Ansprüche gelten auch für Anschlussflüge unter derselben Buchungsnummer, wenn der Endziel-Flughafen mehr als drei Stunden später erreicht wird.

Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?

Die Fluggesellschaft ist nur dann von der Ausgleichspflicht befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf die sie keinen Einfluss hat – dazu zählen etwa extreme Wetterereignisse, politische Unruhen oder Naturkatastrophen. Ein Streik des Airline-Personals gilt nach aktueller Rechtsprechung aber nicht zwangsläufig als außergewöhnlicher Umstand. Die Fluggesellschaft muss zudem nachweisen, dass sie alles Zumutbare zur Abwendung der Nichtbeförderung unternommen hat.

Überbuchter Anschlussflug: Anspruch auf Entschädigung?

Auch bei einer Überbuchung auf einem Anschlussflug – wenn Sie Ihren Anschluss aufgrund von Nichtbeförderung verpassen – besteht Anspruch auf Entschädigung und Ersatzbeförderung, sofern das Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht wird. Es ist unerheblich, ob Überbuchung oder andere Gründe für die Nichtbeförderung verantwortlich sind. Maßgeblich ist die Gesamtverspätung am Ankunftsort.

Flug überbucht – zusätzliche Leistungen

Neben der Ausgleichszahlung stehen Ihnen bei längeren Wartezeiten am Flughafen zusätzlich Betreuungsleistungen zu:

  • Verpflegung und Getränke

  • Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. zwei kostenfreie Anrufe oder E-Mails)

  • Hotelübernachtung (inkl. Transfer), falls Ersatzflug erst am Folgetag erfolgt

  • Transferkosten bei Umleitung zu einem anderen Flughafen

Sie können die Auslagen (mit Quittungen/Nachweise) bei der Fluggesellschaft einreichen und erstatten lassen.

Überbuchter Flug: Rechte bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen gelten dieselben Ansprüche auf Entschädigung. Zusätzlich können Sie vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises geltend machen, wenn Ihnen durch die Überbuchung Nachteile (z. B. verlorene Urlaubszeit, zusätzliche Kosten) entstehen. Die Entschädigung nach EU-Recht und der Anspruch auf Preisminderung bestehen nebeneinander.

Geschäftsreisen/Dienstreisen – Entschädigung bei Überbuchung

Auch bei Geschäftsreisen gilt das Fluggastrecht: Die Entschädigung steht grundsätzlich dem Reisenden zu, nicht dem Arbeitgeber. Bei beruflichem Verdienstausfall oder zusätzlichen Kosten können Arbeitgeber jedoch eigene Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

Flugzeug überbucht – Ersatzflug oder Rückerstattung des Flugs

Die Fluggesellschaft muss Ihnen entweder eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises anbieten. Beachten Sie, dass Sie entscheiden können, ob Sie den Ersatzflug annehmen oder den Flug stornieren und das Geld zurückfordern möchten. Selbst wenn Sie auf eigenen Wunsch auf einen späteren Flug umbuchen, bleibt Ihr Entschädigungsanspruch bestehen, solange Sie nicht freiwillig auf Ihren Platz verzichtet (sog. „Volunteer“) und eine Gegenleistung akzeptiert haben.

Warum ist es ratsam, bei überbuchtem Flugzeug Flightright zu kontaktieren?

Wie Flightright bei einem überbuchten Flug helfen kann: Die Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte bei Überbuchung kann kompliziert und zeitaufwändig sein. Fluggesellschaften lehnen Ansprüche häufig unberechtigt ab, greifen auf Verzögerungstaktiken zurück oder berufen sich auf außergewöhnliche Umstände. Als mehrfach ausgezeichneter Marktführer mit jahrelanger Erfahrung setzt Flightright Ihre Rechte konsequent, schnell und ohne Kostenrisiko durch. Wir prüfen Ihren Fall, übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihren Anspruch – notfalls gerichtlich – durch. Für Sie entsteht nur im Erfolgsfall eine Provision.

Wenn Sie von einer Überbuchung betroffen sind, dokumentieren Sie den Vorgang am Flughafen sorgfältig und wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen direkt an Flightright – Ihren verlässlichen Partner für Fluggastrechte und Entschädigungen.

Ihr Flug war überbucht und sie konnten nicht mitfliegen?

Verweigert Ihnen die Fluggesellschaft den Mitflug, weil die Maschine überbucht ist, können Sie nach EU-Recht eine Entschädigung fordern.

Was tun bei einem überbuchten Flug? | Häufige Fragen und Antworten

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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