Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugumbuchungen im Überblick
Umbuchung durch die Airline: Wird Ihr Flug von der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug, eine andere Airline oder einen anderen Flughafen verlegt, bleiben Ihre Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung weiterhin bestehen.
Anspruch auf Entschädigung: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie über die Umbuchung weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden und sich die Flugzeiten erheblich ändern.
Entschädigungshöhe: Die Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro.
Ersatzflug akzeptieren oder ablehnen: Sie können entscheiden, ob Sie das Ersatzangebot annehmen, ablehnen oder eine Erstattung Ihres Ticketpreises bzw. des gezahlten Flugpreises verlangen.
Zusätzliche Kosten: Fallen durch die Umbuchung Mehrkosten an, muss die Airline diese in der Regel übernehmen.
Ihr Flug wurde umgebucht? So holen Sie Ihr Geld zurück.
So funktioniert’s
1. Flug eingeben
In nur wenigen Minuten können Sie kostenlos Ihre Ansprüche auf Entschädigung (mehr als 14 Tage vorher informiert) oder eine Ticketerstattung (bis 14 Tage vorher informiert) prüfen. Geben Sie einfach Ihren umgebuchten Flug ein.
2. Flightright beauftragen
Seit 16 Jahren setzen sich unsere Rechtsexperten und Expertinnen für Flugreisende ein. Mit Erfolg: Wir haben schon über 700.000.000 € Entschädigung für unsere Kundschaft durchgesetzt.
3. Erstattung erhalten
Mit uns erhalten Sie für den umgebuchten Flug Ihr Geld von der Airline zurück. Unsere Garantie für Sie: Sie zahlen nur bei Erfolg eine Provision.
Wann wurden Sie über den umgebuchten Flug informiert?
Was ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung, wenn die Airline meinen Flug umgebucht hat?
Wenn Ihr Flug bis zu 14 Tage vor dem geplanten Abflug auf einen anderen Tag umgebucht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. Diese Entschädigung ist unabhängig vom bezahlten Ticketpreis und wurde gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt, um Passagiere vor willkürlichen Änderungen des Flugplans zu schützen und ihnen Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 € und 600 € pro Fluggast.
Wurde Ihnen die Umbuchung hingegen rechtzeitig, das heißt mehr als 14 Tage vor Abflug, mitgeteilt, haben Sie das Recht, den Ersatzflug anzutreten oder alternativ die vollständige Erstattung des Ticketpreises inklusive Steuern und Gebühren zu verlangen. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, Gutscheine oder andere Ersatzleistungen anzunehmen. Die Erstattung muss in Geld erfolgen und innerhalb einer angemessenen Frist ausgezahlt werden.
Darüber hinaus gilt: Wenn sich durch die Umbuchung die Abflug- oder Ankunftszeiten erheblich verschieben oder der Flug auf einen anderen Flughafen verlegt wird, können zusätzliche Ansprüche auf Betreuungsleistungen (wie Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten oder Hotelunterbringung) sowie auf Erstattung von Transferkosten entstehen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie umfassend zu informieren und Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung zu wahren.
Sollte die Umbuchung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen und erhebliche Zeitverschiebungen mit sich bringen, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Entschädigung), sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Fluggesellschaft von der Haftung befreien. In jedem Fall können Sie entscheiden, ob Sie das Ersatzangebot annehmen oder die Erstattung des Ticketpreises verlangen möchten.
Fristen bei Flugumbuchungen: Welche Fristen gelten?
Natürlich dürfen Airlines ihre Umbuchungen nicht nach Lust und Laune durchführen. Vielmehr müssen sie hierbei gewisse Fristen und andere Rahmenbedingungen einhalten. Ansonsten entsteht bei den betroffenen Reisenden ein Entschädigungsanspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Welche Fristen gelten bei Flugumbuchung? Wie viele Tage vorher muss ich informiert werden? Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung |
|---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std. vorher | Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher | Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher | Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher | Ja |
Wann wurden Sie über den umgebuchten Flug informiert?
Was ist die Flightright-Garantie?
Mit jahrelanger juristischer Expertise setzen wir uns für Ihre Entschädigung und Erstattung ein und kämpfen für Ihr Recht. Wir sind hochspezialisiert auf Fluggastrechte und garantieren Ihnen, dass Sie nur bei Erfolg eine Provision an uns zahlen. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch. Flightright kümmert sich im Anschluss um alles Weitere und setzt Ihr Recht durch.
Ihre Fluggastrechte bei Umbuchung kennen – Weitere nützliche Informationen
Flugumbuchungen sind im heutigen Flugverkehr keine Seltenheit mehr. Für Reisende stellen sie oftmals ein Ärgernis dar und werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf – vor allem in Bezug auf mögliche Entschädigungen und die eigenen Fluggastrechte. Wenn Ihr Flug umgebucht wird, sind Ihre Fluggastrechte durch die EU-Verordnung 261/2004 umfassend geschützt. Sie können je nach Einzelfall Anspruch auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen (Entschädigung) sowie Erstattung oder alternative Beförderung geltend machen. Dabei ist zu beachten, dass die Umbuchungsoption je nach gebuchtem Tarif und Airline, wie zum Beispiel Air France, unterschiedlich ausgestaltet und mit variierenden Kosten verbunden sein kann. Die genaue Höhe und Art der Ansprüche richten sich nach dem Zeitpunkt der Umbuchungsmitteilung und der Abweichung zur ursprünglichen Flugverbindung. Im Folgenden erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu allen Aspekten rund um das Thema „Entschädigung bei Flugumbuchung – Flugumbuchung Entschädigung“.
Ist es möglich einen Flug umzubuchen und kann ich meine Reise immer umbuchen?
Generell ist eine Umbuchung möglich, vorausgesetzt der gewählte Tarif lässt dies zu. Besonders günstige Economy- und Light-Tarife sind in der Regel nicht oder nur eingeschränkt umbuchbar. Teure Flex- oder Business-Tarife bieten meist mehr kulante Umbuchungsoptionen. Bei Pauschalreisen oder Gruppenbuchungen gelten oft besondere Regelungen und Fristen, die im Reisevertrag bzw. bei Ihrem Anbieter zu finden sind.
Flug selbst umbuchen: So geht’s und was Sie wissen müssen
Möchten Sie Ihren Flug freiwillig umbuchen, stehen Ihnen in der Regel verschiedene Möglichkeiten offen – abhängig von den Tarif- und Buchungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft. Die Umbuchung kann bequem online über die Website der Fluglinie, per Telefon im Callcenter, direkt am Check-in-Schalter am Flughafen oder über Ihr Reisebüro erfolgen. Es ist wichtig, vorab genau zu prüfen, ob Ihr gebuchter Tickettarif eine Umbuchung zulässt und welche Kosten oder Zusatzkosten dabei auf Sie zukommen können. Dabei hängt vieles vom jeweiligen Tickettarif und der Ticketklasse ab, denn günstige Tarife sind oft mit restriktiven Umbuchungsoptionen verbunden, während flexible oder Business-Tarife meist mehr Spielraum bieten.
Eine Online-Umbuchung ist häufig die schnellste und kostengünstigste Methode, um Änderungen an Ihrer Reiseroute vorzunehmen. Viele Fluggesellschaften ermöglichen es Fluggästen, ihre Flugtickets selbstständig im Online-Buchungssystem zu ändern, was nicht nur Zeit spart, sondern auch Zusatzkosten für telefonische oder persönliche Umbuchungen am Check-in Schalter vermeidet. Dabei benötigen Sie in der Regel Ihre Ticketnummer sowie den Reservierungscode und gegebenenfalls weitere Fluggastinformationen.
Beachten Sie, dass bei einer Umbuchung eines Fluges neben der Umbuchungsgebühr oft auch ein Aufpreis fällig wird, wenn der neue Flug teurer ist als der ursprünglich gebuchte. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie kurzfristig vor der Abflugzeit Sie die Umbuchung vornehmen und wie sich der Flugpreis verändert hat. Gerade bei kurzfristigen Änderungen, etwa wenige Stunden vor Abflug, können die Zusatzkosten deutlich höher ausfallen.
Wenn Sie Ihre Reise über ein Reisebüro oder eine Meta-Suchmaschine gebucht haben, müssen Sie die Umbuchung in der Regel ebenfalls über diesen Buchungsweg vornehmen. Meta-Suchmaschinen wie Opodo.de vermitteln Flüge verschiedener Anbieter; in diesem Fall erfolgt die Umbuchung über die jeweilige Plattform und nicht direkt bei der Fluggesellschaft. Das Reisebüro oder die Plattform fungiert dann als Vermittler zwischen Ihnen und der Fluglinie und kann Ihnen wichtige Infos zu den Konditionen und Gebühren geben.
Informieren Sie sich vor der Umbuchung genau über die Konditionen Ihres Tickettarifs, prüfen Sie die verfügbaren Umbuchungsoptionen und kalkulieren Sie mögliche Zusatzkosten ein, um böse Überraschungen zu vermeiden und Ihre Reise flexibel und stressfrei anzupassen.
Welche Arten von Umbuchungen gibt es?
Umbuchung durch den Passagier: Änderung aufgrund privater Gründe wie Terminverschiebung, Krankheit oder geänderte Reisepläne.
Umbuchung durch die Airline: Häufig wegen Flugplanänderungen, Überbuchung, technischen Problemen, Streiks oder wetterbedingten Ausfällen.
Umbuchung über Reiseveranstalter/Reisebüro: Besonders bei Pauschalreisen oder Gruppenbuchungen relevant.
Namensänderung beim Flugticket: Erlaubt nicht jede Airline; meist mit höheren Kosten verbunden.
Flugumbuchungen können verschiedene Änderungen umfassen, darunter:
Anpassungen des Flugdatums oder der Reisezeit
Änderungen des Abflug- oder Zielflughafens
Korrekturen oder Änderungen des Namens
Übertragung des Tickets auf eine andere Person
Je nach Tarif und Airline gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Einschränkungen, einen Flug zu verwalten – etwa bei der Umbuchung, Stornierung oder Namensänderung. Diese Änderungen lassen sich in der Regel bequem im Online-Buchungssystem der Fluggesellschaft vornehmen. Dafür benötigen Sie in der Regel folgende Angaben:
Die Ticketnummer
Ihren Reservierungscode
Gegebenenfalls den Namen des Fluggastes
Was genau bedeutet eine Flugumbuchung?
Von einer Flugumbuchung spricht man, wenn Sie oder die Airline nach der ursprünglichen Buchung Änderungen an der Flugnummer, Abflug- oder Ankunftszeit oder der Strecke vornehmen. Geht es lediglich um eine kleine Zeitverschiebung ohne Flugnummernänderung, spricht man meist von Flugplanänderung oder Verspätung – eine „echte Umbuchung“ liegt meistens vor, wenn der Flug oder die Flugnummer wechselt.
Kann ich meinen Flug auf eine andere Person umbuchen?
Ob und zu welchen Bedingungen ein Flugticket auf eine andere Person übertragen werden kann, hängt von den Tarifbedingungen der jeweiligen Airline ab. Viele Linienfluggesellschaften erlauben dies nur gegen hohe Gebühren oder gar nicht. Günstige Low-Cost-Airlines bieten diese Möglichkeit manchmal an – oft aber ebenfalls kostenpflichtig und nur bis zu einer bestimmten Frist vor Abflug.
Wann wurden Sie über den umgebuchten Flug informiert?
Welche Kosten können entstehen, wenn ich selbst eine Flugumbuchung vornehmen möchte?
Wie hoch sind die Kosten für eine Flugumbuchung? Die Umbuchungsgebühren variieren stark je nach Airline, Flugklasse, Tarif und Buchungsweg und können von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro reichen. Außerdem kann zusätzlich zur Umbuchungsgebühr eine Tarifdifferenz anfallen, falls der neue Flug teurer ist als der ursprüngliche. Die Differenz des Flugpreises (Flugpreises) ist dabei entscheidend für die Gesamtkosten der Umbuchung, da sich der zu zahlende Betrag entsprechend erhöhen kann.
Beispielhafte Gebühren und Kosten nach Airlines im Überblick (Stand 2026):
Airline | Umbuchungsgebühr | Hinweise |
|---|---|---|
Lufthansa | 60–90 € (Europa), ab 150 € (Langstrecke) | Economy Light meist nicht umbuchbar |
Ryanair | 35–95 €, Namensänderung 115–160 € | Preis abhängig von Route & Saison |
Eurowings | Flex: 0 €, Standard: ca. 50 € | Bis 40 Min. vor Abflug, Preisdifferenz möglich |
easyJet | ab 21 € (>60 Tage), sonst ab 43 € | Tarifdifferenz meistens zusätzlich |
Condor | 50–70 €, Flex Option 0 € | Light-Tarife meist nicht umbuchbar |
Air France | 50–150 €, Economy Light meist ausgeschlossen | Economy Flex kostenlos |
Die aktuellen Preise und Bedingungen finden Sie immer auf der Website Ihrer Airline oder beim Reisebüro
Kann man Flüge kostenlos umbuchen?
Kostenlose Umbuchungen sind bei günstigen Tarifen kaum vorgesehen, es sei denn, es liegt eine besondere Situation (z.B. Flex-Option, Kulanz der Airline, außergewöhnliche Umstände wie Streik oder Unwetter) vor. Bei teureren Tarifen (Flex, Business) oder bestimmten Sonderaktionen ist die Umbuchung manchmal kostenfrei. Auch im Fall einer Umbuchung durch die Airline selbst (z.B. bei Annullierung, Überbuchung, Streik) fallen für Sie als Passagier in der Regel keine Umbuchungskosten an.
Flugumbuchungen durch die Airline – Kann eine Airline den Flug umbuchen?
Ja, die Airline kann Flüge aus betrieblichen Gründen umbuchen, zum Beispiel bei Überbuchungen, Änderungen im Flugplan, technischen Problemen oder nach Naturereignissen. Jedoch sind die Rechte der Passagiere dabei gesetzlich streng geregelt. Die Airline muss Sie rechtzeitig informieren und ist zur alternativen Beförderung verpflichtet. Die genauen Rechte ergeben sich aus der EU-Verordnung 261/2004 und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Flugumbuchungen durch die Airline – Muss ich eine Umbuchung akzeptieren?
Sie sind nicht verpflichtet, jede Umbuchung zu akzeptieren. Wenn die geänderten Flugzeiten oder die Ersatzverbindung für Sie unzumutbar sind (z.B. deutlich frühere oder spätere Abflugzeiten, lange Zwischenaufenthalte, Alternativroute mit erheblicher Verspätung), können Sie die Umbuchung ablehnen. Ihnen steht dann entweder eine alternative Beförderung, der Rücktritt vom Vertrag oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu. Erfolgt die Umbuchung kurzfristig, kann Ihnen zudem eine Entschädigung zustehen.
Welche Rechte habe ich, wenn die Airline meinen Flug umbucht?
Ihre Rechte bei einer vom Anbieter vorgenommenen Umbuchung umfassen:
Anspruch auf alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Kostenlose Erstattung des Ticketpreises bei Nichtannahme der Umbuchung
Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, ggf. Hotel) bei längeren Wartezeiten
Ausgleichszahlungen (Entschädigung), falls die EU-Bedingungen für kurzfristige Umbuchung erfüllt sind
Kostenübernahme (z. B. Hoteltransfer), falls der Umbuchungsflughafen erheblich abweicht
Flug Umbuchung Entschädigung – Wann erhalte ich eine Ausgleichszahlung?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie als Passagier grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn Ihre Airline den Flug kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) umbucht und Sie entweder erst wesentlich später am Ziel ankommen oder auf einen anderen Flug umgebucht werden. Die genauen Regelungen:
Mehr als 14 Tage vor Abflug
Erfolgt die Mitteilung der Umbuchung mehr als 14 Tage vor Abflug, besteht kein Anspruch auf Entschädigung – unabhängig von der Abweichung zum ursprünglichen Flug. (Kein Anspruch auf Entschädigung, egal wie sehr der Flug geändert wird)
Sie erhalten 20 Tage vor Ihrem Flug eine E-Mail, dass Ihr Flug nicht wie gebucht um 10:00 Uhr, sondern erst um 22:00 Uhr startet – kein Anspruch auf Entschädigung.
Die Airline teilt Ihnen 1 Monat vor Abflug mit, dass Ihr Direktflug jetzt einen Umstieg hat und Sie 6 Stunden länger unterwegs sind – kein Anspruch auf Entschädigung.
3 Wochen vor Abreise informiert Sie die Fluggesellschaft, dass Ihr Abflughafen geändert wurde und Sie von einer anderen Stadt starten müssen – kein Anspruch auf Entschädigung.
Weniger als 14 Tage vor Abflug
7–14 Tage vorher: Der Ersatzflug darf maximal 2 Stunden früher starten oder höchstens 4 Stunden später ankommen als ursprünglich geplant – sonst besteht Anspruch auf Entschädigung. (Entschädigung, wenn der Ersatzflug mehr als 2 Std. früher startet oder mehr als 4 Std. später ankommt)
Ihr ursprünglicher Flug nach Madrid sollte um 16:00 Uhr abfliegen; 10 Tage vorher werden Sie auf einen Flug um 12:30 Uhr umgebucht (Abflug mehr als 2 Stunden früher) – Anspruch auf Entschädigung besteht.
Ihr ursprünglicher Flug sollte um 08:00 Uhr ankommen; die Airline teilt Ihnen 12 Tage vor Abflug mit, dass Sie erst um 13:00 Uhr ankommen (Ankunft mehr als 4 Stunden später) – Anspruch auf Entschädigung besteht.
Sie bekommen 9 Tage vor Abflug eine Mitteilung, dass Ihr neuer Flug um 18:00 Uhr statt wie geplant um 20:00 Uhr startet und um 23:00 Uhr ankommt statt wie geplant um 22:00 Uhr (Abflug weniger als 2 Stunden früher, aber Ankunft mehr als 4 Stunden später) – Anspruch auf Entschädigung besteht.
7 Tage oder weniger vor Abflug
Weniger als 7 Tage vorher: Der Ersatzflug darf maximal 1 Stunde früher starten oder spätestens 2 Stunden nach der ursprünglichen Zeit ankommen – sonst besteht Anspruch auf Entschädigung. (Entschädigung, wenn der Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später ankommt)
Sie sollten am Mittwoch um 10:00 Uhr starten; 3 Tage vorher teilt die Airline mit, dass Ihr Ersatzflug schon um 08:00 Uhr startet (mehr als 1 Stunde früher) – Anspruch auf Entschädigung besteht.
Ihr ursprünglicher Flug sollte um 15:00 Uhr ankommen; 2 Tage vorher werden Sie auf einen Flug umgebucht, der um 18:30 Uhr ankommt (mehr als 2 Stunden später) – Anspruch auf Entschädigung besteht.
Einen Tag vor Abflug bekommen Sie die Mitteilung, dass Ihr Flug zwar zur selben Zeit startet, aber erst 3 Stunden später als geplant am Ziel ankommt – ebenfalls entschädigungsberechtigt.
Weitere Voraussetzungen:
Entschädigungen entfallen, wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Unwetter, Streik des Flughafenpersonals) vorliegen.
Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 € pro Person.
Wann wurden Sie über den umgebuchten Flug informiert?
Flug wurde umgebucht – Bekomme ich eine Entschädigung oder Erstattung?
Entschädigung bei Flugumbuchung
Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn die Fluggesellschaft kurzfristig umbucht und sich die Flugzeiten deutlich verändern, wie oben beschrieben. Die Entschädigung liegt abhängig von der Flugstrecke bei 250 €, 400 € oder 600 €.
Erstattung bei Flugumbuchung
Sollten Sie die Umbuchung ablehnen, haben Sie unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung das Recht, eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen oder auf eine alternative Beförderung zu Ihrem Endziel zu bestehen.
Die Airline ändert Flugzeiten: Gibt es bei dieser Flugumbuchung eine Entschädigung?
Reine Zeitänderungen ohne Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine andere Flugnummer berechtigen nur dann zu einer Entschädigung, wenn die Abweichung von der ursprünglich geplanten Abflug- oder Ankunftszeit mehr als 2 bzw. 4 Stunden beträgt (siehe oben) und die Information über die Änderung kurzfristig, also innerhalb von 14 Tagen vor Abflug, erfolgte. Handelt es sich lediglich um eine geringfügige Zeitverschiebung oder wurden Sie rechtzeitig informiert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Umbuchung beim Reisebüro oder Reiseveranstalter
Buchen Sie Ihre Reise über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter, gelten grundsätzlich dieselben Rechte wie bei Direktbuchungen bei der Airline. Allerdings kann der Vertragspartner im Zweifel auch der Reiseveranstalter sein. Bei Pauschalreisen gelten besondere Regeln des Reisevertragsrechts. Der Veranstalter muss eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten oder Ihnen eine Preisminderung bzw. Rückerstattung ermöglichen, falls die Umbuchung erhebliche Nachteile bringt. Bearbeitungsgebühren können anfallen, sollten aber nicht unangemessen hoch sein.
Flug umgebucht: Rechte bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen ist Ihr Schutz tendenziell noch höher: Wird Ihr Flug umgebucht und verschlechtert sich dadurch die Qualität oder der Wert der Reise erheblich, können Sie eine Minderung des Reisepreises oder im Extremfall eine kostenfreie Stornierung („Rücktritt wegen erheblicher Änderung“) geltend machen. Entspricht der Ersatzflug nicht Ihren Anforderungen oder ist damit ein erheblicher Reisezeitverlust verbunden, können Sie dies beim Veranstalter reklamieren. Erfahren Sie hier mehr über Pauschalreise!
Flug umgebucht: Rechte bei Geschäftsreisen
Bei Geschäftsreisen gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen. Entscheidend ist, wer Vertragspartner ist (Arbeitgeber, Reisebüro oder Sie selbst). Der Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatzbeförderung besteht jedoch auch für Geschäftsreisende. Die Entschädigung steht in der Regel dem Reisenden persönlich zu, der Arbeitgeber kann aber unter Umständen eigene Ansprüche auf Mehrkosten (z. B. Verdienstausfall) geltend machen. Erfahren Sie hier mehr über Dienstreise!
Was Sie bei einer Umbuchung beachten sollten – Was muss Ich beim Umbuchen beachten?
Prüfen Sie unbedingt die Tarifbedingungen vor einer Buchung, besonders in Bezug auf Flexibilität und Umbuchungsoptionen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Umbuchungsgebühren und die Fristen der Airline.
Bewahren Sie alle Unterlagen, Zahlungsbelege und die schriftliche Mitteilung der Airline über die Umbuchung auf – diese sind wichtig für die Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Bei Umbuchung durch die Airline stehen Ihnen oft zusätzliche Rechte und Entschädigungen zu – Flightright hilft Ihnen.
Bei Pauschalreisen und Geschäftsreisen gelten ggf. abweichende oder zusätzliche Regelungen
Flugumbuchung – zusätzliche Leistungen
Bei einer Flugumbuchung stehen Ihnen neben der möglichen Entschädigung oft weitere zusätzliche Leistungen zu. Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gehört dazu insbesondere die Betreuungsleistung, zum Beispiel:
Kostenlose Verpflegung (Snacks, Mahlzeiten, Getränke) ab zwei Stunden Wartezeit am Flughafen – abhängig von der Flugdistanz können dies auch drei oder vier Stunden sein.
Kommunikationsmöglichkeiten wie zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe.
Hotelübernachtung inklusive Transfer, falls der Ersatzflug erst am Folgetag stattfindet oder eine Übernachtung notwendig wird.
Transport zum ursprünglich gebuchten Flughafen oder zum vereinbarten Endziel, insbesondere wenn Sie wegen einer Umbuchung auf einen anderen Flughafen ankommen; die Airline muss die zusätzlichen Transferkosten (z.B. Taxi, Bahn) übernehmen – bewahren Sie Quittungen auf.
Wenn Sie Ihr Ziel aufgrund der Umbuchung nicht wie geplant erreichen, können Sie entweder auf eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zum Endziel bestehen oder alternativ die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangen (ab einer Wartezeit von fünf Stunden).
Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bei Pauschalreisen, unter anderem Erstattung zusätzlicher Auslagen und ggf. Rückholung zum ursprünglichen Flughafen.
FAQs – Häufige Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugumbuchungen
Hofmanns Erfolgsgeschichte: Perfekte Unterstützung durch Flightright bei stressiger Flugumbuchung
Man kann sich kaum etwas Stressigeres vorstellen, als dass der lang geplante Flug in die USA nur 9 Stunden vor Abflug abgesagt wird. Genau das passierte Hofmann und seiner Familie, als ihr SAS-Flug überraschend gestrichen wurde. Plötzlich stand alles auf dem Kopf: Statt über Kopenhagen zu fliegen, mussten sie kurzfristig auf Lufthansa umgebucht werden – und das über München. „Das war Stress pur“, erinnert sich Hofmann, „wir mussten Taxi und Abholung umorganisieren und kamen Stunden zu spät an.“
Erste Hilfe: Flightright als Retter in der Not
Nach dieser nervenaufreibenden Erfahrung stellte sich die Frage: Gibt es für all die Umstände vielleicht eine Entschädigung? „Wir hatten im Urlaub keine Lust auf Bürokratie“, erzählt Hofmann. Eine schnelle Google-Suche brachte ihn auf Flightright, und er entschied sich, den Entschädigungsprozess in professionelle Hände zu geben.
Schnell, unkompliziert und transparent – der erste Eindruck zählt
Schon bei der ersten Kontaktaufnahme war klar: Mit Flightright hatte Hofmann eine kluge Wahl getroffen. „Das Formular war schnell und einfach auszufüllen, und wir konnten den Urlaub genießen“, sagt er erleichtert. Besonders überzeugt hat ihn die ständige Transparenz des Prozesses. „Wir wurden regelmäßig per Mail über den Stand der Dinge informiert“, lobt Hofmann. So wusste er jederzeit, dass sein Fall vorangetrieben wurde.
Der Kampf mit SAS – Flightright bleibt hartnäckig
SAS zeigte sich jedoch unkooperativ und lehnte eine Entschädigungszahlung wiederholt ab. Doch das Flightright-Team blieb hartnäckig. „Flightright war zum Glück hartnäckig“, berichtet Hofmann, „und bereitete den Fall sogar für eine Klage vor.“ Diese Beharrlichkeit machte sich bezahlt: Im November, Wochen nach der Einreichung des Falls, kam endlich die Nachricht, dass SAS zur Zahlung bereit sei.
Erleichterung und Entschädigung dank Flightright
Als Flightright Hofmann über die erfolgreiche Auszahlung informierte, war die Freude groß. „Wir haben ein Kundenkonto eingerichtet, unsere Bankdaten angegeben und zwei Tage später war das Geld auf unserem Konto“, erzählt er begeistert. „Ganz herzlichen Dank!“
Fazit: Perfekte Unterstützung, klare Empfehlung
Dank Flightright hat Hofmann nicht nur seine wohlverdiente Entschädigung erhalten, sondern auch die Bürokratie und den Stress umgangen, den er ohne Unterstützung hätte bewältigen müssen. „Ohne Flightright hätten wir vermutlich keinen Cent von SAS erhalten“, ist er überzeugt. Die Effizienz, Transparenz und das Engagement des Teams haben ihn beeindruckt – und er weiß jetzt schon, dass er Flightright bei zukünftigen Problemen sofort wieder kontaktieren wird.
Insgesamt: Perfekt – eine sehr gute Erfahrung mit Flightright!
Hier ist die Bewertung, die Hofmann uns hinterlassen hat, nachdem Flightright ihm erfolgreich bei der Entschädigung für seine Umbuchung geholfen hat.
Perfekt!!!
Unser gebuchter Flug mit SAS in die USA wurde 9 Stunden vor Abflug von der Airline gecancelt. Es erfolgte eine Umbuchung mit Lufthansa über München statt Kopenhagen. Das war Stress pur, wir mussten Taxi und Abholung umkoordinieren und kamen Stunden zu spät an. Wir haben dann mal gegoogelt, ob es eine Entschädigung gibt und sind auf Flightright aufmerksam geworden. Wir hatten im Urlaub nicht viel Lust auf Bürokratie. Das Formular lässt sich schnell und einfach ausfüllen, und wir konnten den Urlaub genießen. Wir wurden regelmäßig per Mail über den Stand der Dinge informiert. SAS hat eine Zahlung immer abgelehnt. Flightright war zum Glück hartnäckig, wir freuen uns riesig, dass im November die Zahlung erfolgte. Nach Mitteilung von Flightright, dass die Airline gezahlt hat, haben wir ein Kundenkonto eingerichtet und unsere. Bankdaten angegeben. Zwei Tage später war das Geld auf unserem Konto. Ganz herzlichen Dank.
Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen:
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

