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Flugstreik: Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall wegen Streik

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Fluggastrechtsexperte

Geprüft von Oskar de Felice

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Kein finanzielles Risiko

Entschädigung bei Flugstreik: Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Fluggastrechte-Verordnung: Schützt Passagiere bei Flugausfall, Verspätung oder Nichtbeförderung infolge von Streiks gemäß EG Nr. 261/2004.

  • Entschädigungshöhe nach EU-Verordnung 261/2004: Zwischen 250 € und 600 € möglich, wenn Airline-Personal (z. B. Piloten, Kabinencrew) streikt und die Fluggesellschaft verantwortlich ist.

  • Informationspflicht: Airlines müssen frühzeitig informieren und Ersatzflüge anbieten oder alternativ den Ticketpreis erstatten.

  • Betreuungsleistungen: Sie haben Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten; bei längeren Wartezeiten auch Hotelübernachtungen.

  • Rücktrittsrecht: Ab fünf Stunden Verspätung können Sie vom Flug zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.

  • Kein Entschädigungsanspruch: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Streiks von Flughafenpersonal, Sicherheitsdiensten oder Fluglotsen entfällt der Anspruch auf Entschädigung, Betreuungsleistungen bleiben jedoch bestehen.

  • Anspruch bei indirekten Ausfällen: Auch Flugausfälle vor oder nach dem Streik können unter bestimmten Bedingungen zu Entschädigungsansprüchen führen.

  • Frist zur Geltendmachung: In Österreich haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, um Ihre Entschädigung ab dem geplanten Flugdatum einzufordern.

  • Service von Flightright: Auf Wunsch übernimmt Flightright die komplette Abwicklung Ihrer Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Fluggastrechte bei Streik: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu

Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks des Airline-Personals ausfällt, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises sowie auf eine zusätzliche Entschädigung. Flightright unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.

Ihre Fluggastrechte bei Streik umfassen:

  • Erstattung oder Ersatzbeförderung: Sie können wählen, ob Sie den Ticketpreis erstattet bekommen oder einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt nutzen möchten.

  • Betreuungsleistungen: Abhängig von der Wartezeit haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und bei Übernachtungen eine Hotelunterbringung inklusive Transfer.

  • Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004: Bei Streiks des Airline-Personals können Sie zusätzlich eine finanzielle Entschädigung von 250 bis 600 Euro erhalten, abhängig von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer.

  • Fristen: Sie haben in Österreich bis zu drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Flightright bietet Ihnen an, die gesamte Abwicklung Ihrer Ansprüche zu übernehmen – ohne Kostenrisiko für Sie. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und anschließend bequem die Durchsetzung beauftragen.

Jetzt Anspruch prüfen

Kundenbewertung der Flightright GmbH

Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugstreik zu?

  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das streikende Personal gehört zur Fluggesellschaft (z. B. Piloten, Kabinen- oder Bodenpersonal).

  • Ihr Flug startet in der Europäischen Union oder landet in der EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat.

  • Ihr Flug erreicht den Zielort mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder wird annulliert.

  • Die Annullierung oder Verspätung ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.

  • Der Flug liegt nicht länger als drei Jahre zurück.

  • Diese Regelungen schützen Fluggäste bei Streiks, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, und sichern Ihnen finanzielle Entschädigungen sowie Betreuungsleistungen zu.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Was muss ich bei einer Flugstörung aufgrund von Streik tun?

  • Ersatzflug prüfen und wählen: Informieren Sie sich bei der Airline, ob Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird. Je nach Wunsch können Sie den Ersatzflug annehmen oder den Ticketpreis vollständig erstatten lassen, wenn Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten.

  • Flugausfall dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Informationsbildschirm am Gate oder speichern Sie elektronische Mitteilungen als Nachweis. Halten Sie außerdem fest, wann Sie mit dem Ersatzflug Ihr Ziel erreichen. Diese Nachweise helfen, um Verspätungen zu belegen.

  • Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren: Wenn Sie durch den Streik zusätzliche Ausgaben haben – beispielsweise für eine Hotelübernachtung, da die Airline keine Unterkunft gestellt hat – sammeln Sie alle Rechnungen, um diese später geltend machen zu können.

  • Keine vorschnellen Verzichtserklärungen unterschreiben: Unterzeichnen Sie keine Formulare oder Erklärungen, die Sie zur Aufgabe von Ansprüchen verpflichten, bevor Sie nicht genau wissen, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen.

  • Ansprüche bei Flightright geltend machen: Nach dem Ereignis sollten Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Erstattung aktiv durchsetzen. Flightright unterstützt Sie hierbei mit Fachwissen und übernimmt auf Wunsch die gesamte Abwicklung gegenüber der Fluggesellschaft – ohne Kostenrisiko für Sie.

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Ist es möglich eine Entschädigung für durch Streik ausgelöste Flugstörungen zu erhalten?

Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung ( EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Liegt allerdings ein „außergewöhnlicher“ Umstand wie ein Streik vor, ist dies nicht so. Bei Streiks besteht für Fluggesellschaften in der Regel keine Zahlungspflicht.

Auch im Streikfall gibt es Ausnahmen zur Regel, unter denen die Airline in einigen Fällen doch für die Verspätung, den Flugausfall oder die Nichtbeförderung zur Verantwortung gezogen werden kann. Um für diese Ausnahmen infrage zu kommen, muss der betroffene Flug entweder von einem Flughafen in der EU starten oder landen. Ist zweiteres der Fall, dann muss die ausführende Fluggesellschaft außerdem ihren Sitz in der EU haben. Irrelevant für die Entschädigung sind zum Beispiel der Ticketpreis und ob die Reise als Pauschalurlaub oder als Geschäftsreise angetreten wird. Entschädigungsansprüche können bis zu 3 Jahre nach Flugdatum geltend gemacht werden.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Bei diesen Ausnahmen besteht ein Anspruch auf Entschädigung:

Fällt Ihr Flug nicht in die unmittelbare Streikphase, wird aber aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Ausgleichsleistungen prüfen. Ein Beispiel: Starten und landen alle Flüge nach dem Streik wieder regulär, Ihnen aber wird die Beförderung verweigert, ist es gut möglich, dass die Airline einen direkt vom Streik betroffenen Fluggast auf Ihren Platz gesetzt hat. Die Airline würde Sie dann gegen Ihren Willen nicht befördern. Dadurch könnte Ihnen eine Entschädigung zustehen.

Auch Flugausfälle vor dem offiziellen ersten Streiktag entlasten die Airlines in der Regel nicht von einer Entschädigungszahlung. Der Europäische Gerichtshof begründete dies damit, dass anderenfalls ein Fluggast völlig schutzlos wäre, wenn eine Fluglinie sich auch auf Vorkommnisse berufen könnte, deren Lösung in ihrer Hand liegt. (EuGH, Urteil v. 04.10.2012, Az.: C-22/11)

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt fest, dass bei Flugverspätungen von 3 oder mehr Stunden, Flugannullierungen und bei Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung in folgender Höhe besteht:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu

  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu

  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Entschädigung bei Flugausfall: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 km

Mittelstrecke bis 3.500 km

Langstrecke ab 3.500 km

z.B. Wien – Mailand

z.B. Wien – Lissabon

z.B. Wien – Abu Dhabi

250€*

400€*

600€*

*abzgl. Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.)

Muss ich trotz Streik am Flughafen erscheinen?

Ja, es ist wichtig, dass Sie pünktlich am Check-in sind – zumindest wenn es sich voraussichtlich um einen Streik von kurzer Dauer handelt. Falls die Airline Sie kurzfristig auf einen Ersatzflug bucht und Sie diesen verpassen, verfällt Ihr Anspruch auf den Flug. Bleiben Sie bei längeren Wartezeiten immer am Gate. Falls der Streik sich über mehrere Tage erstreckt, können Sie sich schon im Vorfeld bei der Airline informieren, wann ihr Ersatzflug abhebt. Dann müssen Sie natürlich nicht zum ursprünglich geplanten Abflug am Flughafen sein.

Kann ich mir selbst einen Ersatztransport suchen?

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Sie schnellstmöglich über einen Flugausfall zu informieren und einen zumutbaren Ersatzflug zu finden. Oft versuchen die Airlines, Flugausfälle über ihre Tochtergesellschaften abzufangen, indem sie Passagiere auf diese Airlines umbuchen. Wird Ihr Flug streikbedingt gestrichen, können Sie ihn aber auch selbst kostenfrei bei Ihrer Fluggesellschaft umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Airline.

Bahnfahren oder Mietwagen statt Fliegen

Bei annullierten Inlandsflügen lohnt es sich möglicherweise, auf die Bahn umzusteigen. Lassen Sie Ihr Flugticket einfach in eine Fahrkarte umwandeln. Dies ist kostenfrei am Ticketschalter der Fluggesellschaft möglich oder online über die Airline-Buchungsseite.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Wenn Sie auf eigene Faust eine Bahnfahrkarte kaufen, ist Vorsicht geboten. Sollte die Bahnfahrt teurer als der ursprünglich geplante Flug sein, bleiben Sie möglicherweise auf dem Differenzbetrag sitzen. Heben Sie in jedem Falle die Belege für den Kauf der Fahrkarte auf, damit Sie sie später zur Erstattung bei der Airline einreichen können. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Flugticket vor der Fahrt bei der Airline in ein Bahnticket umtauschen.Ob Ihnen die Airline einen Mietwagen erstattet, ist reine Verhandlungssache. Verpflichtet ist die Airline hierzu nicht. Bekommen Sie eine Zusage, lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

Zuerst müssen Sie herausfinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Dies ist für Einzelpersonen meist kein einfaches Vorhaben. Ohne Zugriff auf Flugdatenbanken, vergleichbare Fälle und Rechtsexpertise ist es schwer Ihren Anspruch auf Entschädigung zu ermitteln und besonders, ihn bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

1. Anspruch überprüfen

Flightright ermittelt mit Flugdatenbanken, vergleichbaren Fällen und Rechtsexpertise Ihren Anspruch auf Entschädigung. Unser Entschädigungsrechner gibt Ihnen schon innerhalb von 2 Minuten eine kostenlose Einschätzung.

2. Entschädigung einfordern

Nach der Beauftragung übernimmt Flightright die Verhandlungen mit der Airline – falls notwendig auch vor Gericht. Sie haben hierbei zu keiner Zeit ein Kostenrisiko und können sich zurücklehnen. Wir informieren Sie über alle Schritte per E-Mail und in Ihrem Mein-Flightright-Portal.

3. Entschädigung erhalten

Haben wir Ihren Anspruch durchgesetzt, erfragen wir Ihre Bankdaten und überweisen Ihnen Ihre Entschädigung (abzüglich unserer Erfolgsprovision) für Ihren vom Streik betroffenen Flug.

Ihr Flug ist wegen Streik ausgefallen?

Mit unserem Entschädigungsrechner sagen wir Ihnen in wenigen Minuten, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit 8 Jahren Erfahrung im Fluggastrecht und über 5.2 Millionen Fluggästen, die unserem Service bereits vertrauen, helfen wir Ihnen einfach, schnell und ohne Aufwand auf Ihrer Seite, dabei, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren speziell entwickelten Entschädigungsrechner ein. Er analysiert hunderttausende von Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft detailliert die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Sie erhalten sofort eine kostenlose Ersteinschätzung. Probieren Sie es gleich aus:

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Sie stehen am Abflughafen und müssen auf Ihren Flieger warten? Sichern Sie sich umgehend Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate

  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Was, wenn mein Flug sich mehr als 5 Stunden verspätet?

Verschiebt sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden, haben Sie das Recht vom Flug zurückzutreten. Sie können entweder einen Ersatztransport verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen.

Was, wenn sich mein Flug auf den nächsten Tag verschiebt?

Wenn Ihr Flug sich auf den darauffolgenden Tag verschiebt, verpflichtet die EU-Fluggastrechteverordnung Airlines dazu, Ihnen eine Hotelübernachtung für die Nacht und einen Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.

Checkliste: Dann steht Ihnen keine Entschädigung zu:

  • Ihr Flug fällt in die unmittelbare Streikphase

  • Sie sind weniger als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielflughafen angekommen.

  • Sie haben sich nicht rechtzeitig eingecheckt.

  • Ihr Problemflug ist mehr als 3 Jahre her.

  • Ihr Flug fällt nicht unter das EU-Fluggastrecht.

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Aktuelle Flugverspätungen und Ausfälle

Sind Sie momentan von einer Flugverspätung oder einer Annullierung betroffen und unsicher, ob schlechtes Wetter wirklich der Auslöser für die Flugstörung ist? In unserer Tabelle können Sie Ihren Flug finden und schnell und unkompliziert herausfinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht:

Streik bei der Airline oder am Flughafen – Weitere nützliche Informationen

Was ist ein Flugstreik überhaupt?

Ein Flugstreik kann verschiedene Ursachen haben und unterschiedliche Gruppen betreffen, was zu erheblichen Flugverspätungen und Flugannullierungen führen kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Fluglotsenstreik, einem Streik der Fluggesellschaft und einem Flughafenstreik.

Ein Fluglinienstreik ist eine organisierte Betriebsniederlegung durch die Angestellten einer Fluggesellschaft oder deren Gewerkschaften, etwa Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal. Ziel solcher Streiks sind oft bessere Arbeitsbedingungen, höhere Gehälter oder verbesserte Sozialleistungen. Die Mitarbeiter verweigern dabei in Abstimmung mit ihrer Gewerkschaft die Arbeit, bis der Arbeitgeber ihren Forderungen zustimmt oder zumindest entgegenkommt.

Ein Flughafenstreik hingegen wird meist von den Flughafenmitarbeitern organisiert. Dazu zählen unter anderem Gepäckabfertiger, Sicherheitsbeamte, Feuerwehrleute und weiteres Flughafenpersonal. Auch deren Arbeitsniederlegung führt zu erheblichen Störungen im Flugverkehr, da wichtige Abläufe am Flughafen nicht mehr gewährleistet sind.

Wichtig für Passagiere ist dabei zu wissen, dass die Art des Streiks auch Einfluss auf ihre Rechte hat. So gelten Streiks des Airline-Personals in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände, was bedeutet, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben können. Im Gegensatz dazu gelten Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal häufig als außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit sind.

In allen Fällen führt der Streik dazu, dass nicht genügend Personal zur Verfügung steht, um den regulären Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Dies hat zur Folge, dass viele Flüge entweder gestrichen oder mit Verspätung durchgeführt werden müssen, was für Fluggäste erhebliche Unannehmlichkeiten bedeutet.

Fluglotsenstreik vs. Airline-Streik

Ob Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt entscheidend davon ab, wer genau streikt. Bei einem Fluglotsenstreik, also einem Ausstand der staatlichen Flugsicherung, handelt es sich um einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand. In diesem Fall trägt die Airline keine Verantwortung und ist in der Regel nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

Anders verhält es sich bei Streiks innerhalb der Fluggesellschaft, etwa durch Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal. Diese Streiks gelten nicht automatisch als außergewöhnlich, da die Airline möglicherweise durch Verhandlungen oder interne Maßnahmen Einfluss auf die Situation hätte nehmen können. In solchen Fällen bestehen daher oft gute Chancen auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004), abhängig vom Einzelfall. Entscheidend ist somit, wer streikt und ob die Fluggesellschaft Einfluss auf die Ursachen des Streiks hatte.

Kann ich bei Flugverspätung durch Fluglotsenstreik eine Entschädigung fordern?

Bei Fluglotsenstreiks handelt es sich in der Regel um einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004). Die Airline ist in diesen Fällen meist von der Entschädigungspflicht befreit, weil sie den Vorgang nicht direkt beeinflussen kann.

Ausnahme: Hat die Fluggesellschaft nicht ausreichend reagiert oder Alternativen unterlassen, kann eine Einzelfallprüfung sinnvoll sein.

Ist Streik automatisch ein außergewöhnlicher Umstand?

Nein, nicht jeder Streik ist automatisch ein außergewöhnlicher Umstand.

  • Streiks beim eigenen Airline-Personal (Piloten, Flugbegleiter, Bodenpersonal) sind laut Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand mehr, sondern gelten als Betriebsrisiko der Fluggesellschaft – hier haben Passagiere nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Entschädigung (bis zu 600 €).

  • Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen (z.B. Fluglotsen, Sicherheitsdienste): Diese werden weiterhin als außergewöhnlich eingestuft und entbinden die Airline meist von der Entschädigung. In beiden Fällen gilt: Umbuchungen, Rückerstattungen und Betreuung am Flughafen müssen gewährt werden.

Muss ich trotz Streik zum Flughafen fahren?

Ja, Sie sollten grundsätzlich immer zum Flughafen fahren, solange die Airline Ihren Flug nicht explizit storniert oder Sie offiziell informiert hat. Bleiben Sie ohne Rückmeldung der Airline zu Hause, riskieren Sie, als „No-Show“ zu gelten und somit Ihren Anspruch auf eine Ticketrückerstattung oder eine Entschädigung zu verlieren. Dokumentieren Sie Verspätungen und Probleme, um später Ansprüche durchzusetzen.

Welche Flugstreiks zu einer Entschädigung führen:

Streiks, die zu einer Entschädigung führen könnenAnspruch auf Entschädigung besteht in diesen Fällen:

  • Streik des Flugpersonals (Pilotenstreik): Passagiere können nach EU-Verordnung 261/2004 bis zu 600 € fordern, wenn die Airline nicht mindestens 14 Tage vorher informiert und kein angemessener Ersatzflug geboten wurde.

  • Streik des Kabinenpersonals: Auch hier gilt die Entschädigungspflicht, sofern o.g. Bedingungen erfüllt sind.

  • Streik des Bodenpersonals: Check-in, Gepäckabfertigung oder technische Dienste gehören zum Einflussbereich der Airline – ebenfalls entschädigungsfähig.

Welche Flugstreiks keine Entschädigung bieten:

Kein Anspruch auf Entschädigung, aber Anspruch auf Versorgung und Rückerstattung des Flugpreises, besteht.

Streiks, die in der Regel nicht zu einer Entschädigung führen:

  • Streik der Fluglotsen: Außergewöhnlicher Umstand, außerhalb des Airline-Einflusses, keine Entschädigungszahlung.

  • Streik von Sicherheits- und Flughafenpersonal: Ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand eingestuft, keine Entschädigung, aber Rückerstattung und Betreuungspflicht der Airline bleibt bestehen.

Übersicht: Streikarten und Entschädigungsansprüche

Streikart

Einflussbereich der Airline

Höhere Gewalt

Entschädigungsanspruch

Bodenpersonal

Ja

Nein

Ja

Kabinenpersonal

Ja

Nein

Ja

Piloten

Ja

Nein

Ja

Fluglotsen

Nein

Ja

Nein

Sicherheits- und Flughafenpersonal

Nein

Ja

Nein

Voraussetzungen für die Entschädigung beim Flugausfall wegen Streik

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft? Ein Streik ist nicht gleich Entschädigungsausschluss! Entscheidend ist, wer streikt – und ob die Airline für die Arbeitsniederlegung verantwortlich ist. Sie haben Anspruch auf Entschädigung (250–600 €) gemäß EU-Verordnung 261/2004, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Streik betrifft das Airline-Personal (Piloten, Kabinenpersonal, direkt Angestellte).

  • Ihr Flug startet in der EU oder landet dort mit einer EU-Airline.

  • Die Verspätung beträgt mindestens 3 Stunden am Zielort oder der Flug wird weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert.

  • Sie hatten eine bestätigte Buchung und der Fall liegt weniger als 3 Jahre zurück.

Außergewöhnliche Umstände: Kein Entschädigungsanspruch besteht bei Streiks außerhalb des Airline-Verantwortungsbereichs, wie etwa Sicherheits- oder Fluglotsenstreiks, da dies als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt.

Was kann ich bei Streik am Flughafen von der Airline fordern?

Auch bei Streik stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss Ihnen schnellstmöglich einen Ersatzflug (oder gleichwertigen Transport per Bahn/Bus) anbieten.

  • Versorgungsleistungen: Abhängig von Wartezeit und Flugdistanz Anspruch auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten sowie ggf. Hotelunterkunft und Transfers.

  • Ticketerstattung: Bei Verspätungen ab 5 Stunden oder ersatzloser Annullierung können Sie den Flugpreis zurückfordern.

  • Entschädigung: Sofern der Streik das Airline-Personal betrifft, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gemäß den Vorgaben der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Wer haftet, wenn ich wegen eines Streiks einen Anschlussflug verpasse?

Verpassen Sie wegen eines Streiks Ihren Anschlussflug in der EU oder mit einer EU-Airline, haftet grundsätzlich die Fluggesellschaft des ersten Flugabschnitts. Sie muss Ihnen:

  • einen Ersatztransport anbieten,

  • ggf. Versorgungsleistungen übernehmen und

  • bei eigenem Personalstreik auch Entschädigung leisten.

Bei Streiks durch Dritte, wie Fluglotsen, besteht kein Anspruch auf pauschale Entschädigung – Betreuungsleistungen wie Umbuchung, Verpflegung und ggf. Hotel müssen trotzdem gestellt werden.

Gilt mein Fluggastrecht auch bei Streiks im Ausland?

Ja, Ihre Fluggastrechte gelten auch bei Streiks im Ausland, sofern:

  • Start oder Landung in der EU liegt,

  • oder die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.

Entscheidend sind die EU-Verordnung EG 261/2004 und eine sorgfältige Prüfung, wer für den Streik verantwortlich ist (Airline vs. Drittanbieter/Flughafen). Beachten Sie: Streiks von fremden Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen im Ausland gelten meist als außergewöhnlicher Umstand – hier besteht in der Regel kein Recht auf Entschädigung, wohl aber auf Versorgung und Erstattung.

Pauschalreise von Streik betroffen: Welche Rechte haben Urlauber?

Wird eine Pauschalreise (Paket aus Flug und Hotel) vom Streik getroffen, profitieren Sie von zusätzlichen Rechten:

  • Reiseveranstalter ist erster Ansprechpartner: Er muss für Ersatzbeförderung sorgen.

  • Preisminderung möglich: Kommt es wegen Streiks zu erheblichen Verspätungen oder Reiseverkürzungen, können Sie anteilige Preisminderung verlangen.

  • Selbstbuchungen notfalls absichern: Wenn Ihnen keine Ersatzbeförderung angeboten wird, dürfen Sie selbst aktiv werden und dem Veranstalter die nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung stellen.

  • Betreuungsleistungen: Airline bleibt auch bei Pauschalreisen zur Versorgung (Mahlzeiten, Hotel, Transfers) verpflichtet.

Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter bestehen jedoch meist nur, wenn er für die Beeinträchtigung verantwortlich ist, z.B. bei mangelnder Information oder schlechter Organisation.

Ist Ihr Flug wegen einem Streik ausgefallen?

Wenn ein Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Flightright setzt sich dafür ein, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Geld erhalten.

Häufige Fragen zum Thema Entschädigung bei Flugstreiks

Streik und Flugausfall: Wie Bettina dank Flightright zu ihrer Entschädigung kam

Der frustrierende Anfang: Ein Streik durchkreuzt Bettinas Reisepläne

Bettina hatte sich auf eine lang geplante Reise nach Oslo gefreut. Doch kurz vor dem Abflug die schlechte Nachricht: Wegen eines Streiks wurde ihr Flug mit Austrian Airlines gestrichen. Trotz der schnellen Umbuchung auf einen späteren Flug verspätete sich ihre Ankunft in Oslo erheblich. „Wir kamen letztlich fast einen Tag später an – was für eine Enttäuschung!“ erinnert sich Bettina. Noch ärgerlicher war die Mitteilung der Fluggesellschaft, dass sie aufgrund des Streiks keine Entschädigung zahlen würden.

Flightright als Rettungsanker

Nach diesem ernüchternden Start gab Bettina jedoch nicht auf. Sie hörte von Flightright, einem spezialisierten Fluggastrechteportal, das auch in schwierigen Fällen unterstützt. „Ich dachte, es wäre einen Versuch wert, schließlich hatte ich trotz allem das Recht auf eine pünktliche Ankunft,“ sagt Bettina. Schnell und unkompliziert reichte sie ihre Flugdaten und die Streikdetails online bei Flightright ein. Von da an lief der Prozess reibungslos: Flightright übernahm die Kommunikation und kümmerte sich um alle Formalitäten. Bettina war positiv überrascht, wie professionell und transparent der Ablauf war.

Ein schneller Prozess und ständige Updates

Während ihrer Wartezeit erhielt Bettina regelmäßig Status-Updates von Flightright. „Es war beruhigend, dass Flightright mich immer auf dem Laufenden hielt und mir zeigte, dass sich tatsächlich etwas tat,“ erzählt sie. Ihre Erwartungen an einen langen und komplizierten Prozess wurden schnell widerlegt: Nach nur drei Wochen war die Entschädigung bereits auf ihrem Konto.

Das Ergebnis: Bettina erhält ihre Entschädigung

Flightright setzte Bettinas Rechte erfolgreich durch und sicherte ihr eine faire Entschädigung für die Verspätung durch den Streik. „Ich hätte nicht gedacht, dass es so reibungslos funktionieren würde,“ sagt Bettina erleichtert. Sie lobt die Effizienz und das Engagement von Flightright und ist glücklich, diesen Schritt gegangen zu sein.

Empfehlung an Freunde und zukünftiges Vertrauen in Flightright

Nach dieser Erfahrung teilte Bettina ihre positiven Erlebnisse sofort mit einer Freundin, die ebenfalls von einer Flugannullierung aufgrund eines Streiks betroffen war. „Ich kann Flightright uneingeschränkt empfehlen. Es ist gut zu wissen, dass es eine Lösung gibt, die wirklich funktioniert,“ fasst Bettina zusammen. Für zukünftige Fälle ist für sie klar: Flightright ist die erste Wahl.

Mit Flightright konnte Bettina eine unerwartete, frustrierende Erfahrung in einen Erfolg umwandeln. Wir freuen uns, Bettina unterstützen zu können, und danken ihr für das positive Feedback und das Vertrauen. ❤️

Insgesamt: Perfekt – Ich kann Flightright nur empfehlen!!!

Hier ist die Bewertung, die Bettina uns hinterlassen hat, nachdem Flightright ihr erfolgreich bei der Entschädigung für ihren annullierten Flug geholfen hat

Rasche und kompetente Abwicklung!!!

5/5

Mein Flug mit Austrian Airlines nach Oslo wurde wegen eines Streiks gestrichen. Die Austrian Airlines hat uns umgebucht und uns darauf hingewiesen, dass sie bei Streiks keine Entschädigung zahlen. Ich habe es dennoch über Flightright probiert und tatsächlich eine Entschädigung erhalten. Wir sind ja doch mit erheblicher Verspätung in Oslo angekommen. Flightright war sehr professionell und unbürokratisch. Die Entschädigung war innerhalb von drei Wochen auf meinem Konto. Ich werde Flightright definitiv wieder beauftragen. Zusätzlich habe ich meine Erfahrung mit einer Freundin geteilt. Ihr Flug wurde ebenfalls aufgrund von Streik gestrichen. Ich kann Flightright nur empfehlen. Danke 🤩

Bettina
Österreich

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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