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Flug annulliert: Hotelkosten und Entschädigung gemäß EU-Recht

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Aktualisiert am:
23.7.2026
Kategorie:
Fluggastrechte
Flug annulliert: Hotelkosten und Entschädigung gemäß EU-Recht

Kommt es zu besonders großen Verspätungen oder gar Flugausfällen, müssen Flugreisende oft die Nacht in einem Hotel verbringen. Als wären die Flugprobleme nicht schon ärgerlich genug, stellt sich dann die berechtigte Frage: Wer zahlt das Hotel, die Verpflegung und die Fahrtkosten? Die gute Nachricht: Unabhängig davon, ob Sie zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben, sind Airlines in Europa verpflichtet, Ihnen sogenannte Betreuungsleistungen zu gewähren. Dazu zählen eine Unterkunft im Hotel sowie der Transfer dorthin, wenn eine Übernachtung notwendig wird.

Wer zahlt Hotelkosten bei Flugausfall?

Für den Fall, dass Flugreisende durch große Verspätungen oder Flugausfälle die Nacht in einem Hotel verbringen müssen, bis ihr Flug am nächsten Tag abfliegt, hat die zuständige Fluggesellschaft sich um die Hotelunterkunft zu kümmern und diese zu zahlen. Auch die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen muss die Airline übernehmen. Flugreisende sollten sich dafür direkt an die Fluggesellschaft wenden und ihre Rechte bei der Airline einfordern.

Wichtig zu wissen: Auch bei außergewöhnlichen Umständen, wie Unwettern oder Streiks, muss die zuständige Fluggesellschaft sich bei Abflügen, die erst am nächsten Tag stattfinden können, um die Hotelübernachtung kümmern.

Was tun, wenn sich die Fluggesellschaft nicht kümmert?

Oftmals ist es jedoch so, dass sich Fluggesellschaften gar nicht oder nicht ausreichend um die Rechte der Passagiere kümmern, eine Hotelübernachtung nicht proaktiv anbieten oder Anfragen ihrer Passagiere komplett ignorieren. In solchen Fällen können Sie sich selbst um eine Hotelübernachtung und den Transfer dorthin kümmern.

Die Kosten können Sie dann im Nachhinein bei der Airline geltend machen. Falls Sie sich bei großen Verspätungen oder Flugausfällen selbst eine Hotelübernachtung und den Transfer zur Unterkunft buchen müssen, ist es wichtig, alle Rechnungen und den Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft aufzuheben und später dort einzureichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Sie sich ein Hotel im angemessenen Preissegment und keine Luxushotels buchen.

Ihr Flug ist ausgefallen? Dann fordern Sie jetzt eine Entschädigung!

Wer zahlt das Hotel, wenn der Flughafen streikt?

Wenn der Flughafen streikt – also etwa das Sicherheitspersonal oder die Bodenabfertigung die Arbeit niederlegt – ist das für Passagiere besonders ärgerlich. Doch auch in diesem Fall gilt: Die Airline muss für Ihre Betreuung sorgen.

Das bedeutet konkret:

  • Hotelkosten werden übernommen, wenn Sie über Nacht warten müssen, bis der Ersatzflug startet.

  • Transferkosten zwischen Flughafen und Hotel sind ebenfalls Teil dieser Betreuungsleistungen.

  • Betreuungsleistungen: Zusätzlich stehen Ihnen Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit zu.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Airlines bei einem Flughafenstreik wegen „außergewöhnlicher Umstände“ oft keine Entschädigung zahlen müssen, bleiben sie dennoch verpflichtet, für Ihre Unterkunft und Versorgung aufzukommen.

Mein Flug wurde annulliert, aber das Hotel ist nicht stornierbar

Das ist eine besonders ärgerliche Situation: Flug annulliert, Hotel nicht stornierbar – und damit droht Ihnen doppelter finanzieller Schaden.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Airline ist verpflichtet, Ihnen bei einer Annullierung Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtung am Abflugort, Mahlzeiten und Transfers bereitzustellen.

  • Ihre Kosten für das bereits gebuchte, nicht stornierbare Hotel am Zielort werden allerdings in der Regel nicht von der Airline ersetzt. Diese gelten als „indirekter Schaden“ und fallen nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung.

Trotzdem haben Sie Handlungsmöglichkeiten:

  1. Entschädigung prüfen: Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Sie zusätzlich Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben – je nach Flugstrecke. Diese Zahlung kann zumindest Ihre verlorenen Hotelkosten ausgleichen.

  2. Reiseversicherung checken: Manche Policen übernehmen auch Stornokosten von Hotels, wenn der Flug gestrichen wird.

  3. Bei Pauschalreisen: Wenn Flug und Hotel als Gesamtpaket gebucht wurden, muss der Reiseveranstalter den Schaden ausgleichen oder eine Alternative anbieten.

Bei einer Pauschalreise ist zusätzlich auch der Reiseveranstalter in der Verantwortung, Sie unterzubringen und für notwendige Kosten aufzukommen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Flugannullierung und Hotel

Mit Herz und Leidenschaft fürs Reisen berichtet Axel immer über die neusten Themen rund ums Fliegen. Von Reisebestimmungen und Gepäckvorgaben bis hin zu hilfreichen Tipps und das Know-How zu den EU-Fluggastrechten. Wer immer informiert bleiben will, findet in seinen hilfreichen Ratgebern garantiert das Richtige!

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