Eine Rückerstattung des Flugtickets ist die Auszahlung des gezahlten Ticketpreises durch die Airline an den Fluggast bzw. Bucher, falls der Flug nicht stattfindet. Die Erstattung umfasst dabei den reinen Ticketpreis, Steuern und Gebühren. Bei Stornierung durch die Airline, Flugausfall oder Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf vollständige Rückzahlung. Bei eigener Stornierung erhalten Sie meist nur Steuern und Gebühren, es sei denn, Sie haben einen flexiblen Tarif gewählt.
Bei Flugausfällen kommt Ihre Ticketerstattung zum Tragen. Besonders im Zusammenhang mit Streiks entstehen häufig Situationen des Flugausfalls, bei denen Passagierrechte wie Ersatztransporte, Versorgungsleistungen, Hotelübernachtungen und Entschädigungsansprüche bei erheblichen Verspätungen oder Stornierungen relevant werden. Nach den aktuellen EU-Regeln muss die Airline binnen sieben Tagen den Ticketpreis zurückzahlen, wenn Sie keinen Ersatzflug akzeptieren. Wichtig: Auch bei Online-Buchungen muss der gezahlte Betrag direkt auf Ihr Zahlungsmittel zurück überwiesen werden. Zusätzliche Kosten für Weiterreise, Unterkunft oder Verpflegung können – je nach Fall – ebenfalls übernommen werden.
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge mit EU-Airlines, die in die EU zurückkehren. Für reine Drittstaatenflüge (z. B. USA nach China) gelten oft nationale Regelungen. Bei einer Stornierung durch die Airline auf einem EU-Flughafen – egal wohin Sie fliegen – steht Ihnen Rückerstattung zu.
Entscheidend für die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung ist der Ort des Abflugs oder der Gerichtsstand, also beispielsweise der Abflugort innerhalb der EU oder der Sitz der Airline. Die Entschädigung für Flugausfall/Verspätung hängt vom Abflugort und der Fluglinie ab; bei Nicht-EU-Flügen sollten Sie also genau prüfen, ob die Airline EU-gebunden ist.




