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Fluggastrechte bei Unwetter: Ihre Entschädigung bei Flugproblemen wegen schlechten Wetter

Jetzt in nur 2 Minuten online Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

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Fluggastrechtsexperte

Geprüft von Oskar de Felice

Wir helfen seit 2010

99% Erfolgsquote

+12 Millionen zufriedene Kunden

Kein finanzielles Risiko

Wichtige Fakten zu Entschädigungen bei wetterbedingten Flugverspätungen und Ausfällen

  • Außergewöhnlicher Umstand: Schlechtes Wetter gilt in der Regel als außergewöhnlicher Umstand, wodurch größtenteils kein Anspruch auf Entschädigung besteht.

  • Betreuungsleistungen: Ab bestimmten Wartezeiten sind Airlines verpflichtet, Passagiere mit Getränken, Snacks und Kommunikationsmöglichkeiten zu versorgen – unabhängig vom Verspätungsgrund.

  • Ersatzbeförderung und Erstattung: Bei Flugannullierung wegen Unwetter haben Passagiere Anspruch auf Ersatzflug oder Rückerstattung des Ticketpreises, wenn kein Ersatz angeboten wird.

  • Entschädigungshöhe gemäß der EU-Verordnung: Falls ein Anspruch besteht, richtet sich die Entschädigung nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 € und 600 €.

  • Schnelle Alternativen: Nach Wiederaufnahme des Flugbetriebs muss die Airline so schnell wie möglich eine alternative Beförderung anbieten.

  • Unterkunft und Umbuchung: Auch bei außergewöhnlichen Umständen stehen Passagieren Rechte auf Umbuchung, Verpflegung und gegebenenfalls Hotelunterkunft zu.

  • Rückerstattung bei fehlender Ersatzbeförderung: Passagiere können den Flugpreis zurückverlangen, wenn kein Ersatzflug bereitgestellt wird.

  • Schlechtes Wetter als Ausrede: Airlines nutzen schlechtes Wetter oft als Vorwand, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden – eine genaue Fallprüfung ist daher wichtig.

  • Flightright-Unterstützung: Flightright hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Das sind Ihre Rechte bei Flugverspätungen oder Ausfällen wegen schlechten Wetters

Wenn starke Stürme, dichter Nebel oder eine Aschewolke einen planmäßigen Flug unmöglich machen, gilt dies gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als außergewöhnlicher Umstand. In solchen Fällen steht Flugreisenden in der Regel keine Entschädigung zu, da die Fluggesellschaft diese Umstände nicht beeinflussen oder verhindern kann, selbst wenn sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Verspätungen oder Annullierungen zu vermeiden.

Dennoch sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Passagiere während der Wartezeit angemessen zu betreuen. Das umfasst etwa Verpflegung, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten. Zudem muss die Airline bei Annullierungen oder längeren Verspätungen von mehr als fünf Stunden eine Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Flugpreises anbieten.

Oft benutzen Airlines schlechtes Wetter als Ausrede, um keine Entschädigungszahlung zu leisten. Flugannullierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Unwetter werden meist nicht entschädigt. Flightright prüft genau, welchen Grund das Flugproblem wirklich hat und setzt sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Unwetter?

Nach den Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entschädigung, auch wenn Ihr Flug aufgrund von Unwetter beeinträchtigt wurde. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Wenn andere Flüge unter ähnlichen Wetterbedingungen planmäßig abheben, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Ihr Flug trotz Unwetter hätte durchgeführt werden können. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

  • Ihr betroffener Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück, da gemäß der Verordnung Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden müssen.

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt und die notwendigen Reiseformalitäten erfüllt.

  • Ihr Flug startete von einem Flughafen innerhalb der EU, unabhängig von der Fluggesellschaft, oder landete in der EU bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU.

  • Sie sind am Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden oder mehr angekommen.

Erfüllen diese Bedingungen, so können Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Dabei gilt: Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wie etwa ein schweres Unwetter, ist die Fluggesellschaft grundsätzlich von der Zahlungspflicht befreit, es sei denn, sie hat ihre Sorgfaltspflichten verletzt oder nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung oder den Ausfall zu vermeiden.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Wie viel Geld steht mir zu? Ist Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet, wurde annulliert oder Ihnen wurde das Boarding verweigert? Dann könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht haben. Die Entschädigungshöhe berechnet sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung nach der geplanten Flugstrecke. Flightright hilft Ihnen einfach und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung. Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich mittels unseres Entschädigungsrechners. Anschließend können Sie Flightright beauftragen. Setzt Flightright Ihr Recht erfolgreich durch, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20 % bis 30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt. der Entschädigungssumme).

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 Euro zu

  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 Euro zu

  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 Euro zu

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Kundenbewertung der Flightright GmbH

Wie kann ich meine Entschädigung fordern?

Wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet oder ausgefallen ist, stellt sich oft die Frage: Wie kann ich meine Entschädigung erfolgreich geltend machen? Flightright steht Ihnen dabei als kompetenter und erfahrener Partner zur Seite und übernimmt den gesamten Prozess für Sie – effizient, transparent und ohne Risiko.

  • Vollständige Dokumentation sammeln: Bereits während der Wartezeit am Flughafen sollten Sie alle relevanten Reisedokumente sicherstellen: Buchungsbestätigung, Bordkarte und Belege für eventuell entstandene Zusatzkosten (z. B. Taxi, Unterkunft, Verpflegung). Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, dass Ihr Flug verspätet war, und wenn möglich, auch den Grund für die Verspätung oder den Ausfall. Notieren Sie außerdem den genauen Verlauf der Verspätung, insbesondere die Uhrzeit, zu der die Türen nach der Landung geöffnet wurden. Der Austausch von Kontaktdaten mit anderen betroffenen Passagieren kann hilfreich sein, um Zeugen für Ihre Ansprüche zu haben.

  • Prüfung Ihres Anspruchs: Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um schnell und einfach Ihre Flugdaten einzugeben. Unser Rechner analysiert umfangreiche Flugdatenbanken sowie internationale Wetterdaten und prüft, ob Ihre Flugverspätung oder Ihr Flugausfall tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter zurückzuführen ist oder ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

  • Übertragung der Forderung an Flightright: Sollte Ihr Anspruch positiv bewertet werden, übernimmt Flightright die komplette Kommunikation mit der Airline – von der ersten Forderung bis hin zur möglichen gerichtlichen Durchsetzung. Sie müssen sich nicht mit Ablehnungen, juristischen Details oder langwierigen Schriftwechseln auseinandersetzen.

  • Keine Risiken für Sie: Flightright arbeitet auf Erfolgsbasis. Das bedeutet: Sie zahlen keine Vorkosten und nur im Falle einer erfolgreichen Entschädigungszahlung eine Provision. So gehen Sie kein finanzielles Risiko ein.

  • Auch bei abgelehnten oder komplizierten Fällen: Selbst wenn Ihre Entschädigung bereits abgelehnt wurde oder Ihr Fall besonders komplex ist, lohnt es sich, Flightright zu kontaktieren. Das Expertenteam prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und setzt sich für Ihr Recht ein. Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt stressfrei und transparent von Flightright prüfen und sichern Sie sich Ihr gutes Recht – ohne eigenen Aufwand und mit professioneller Unterstützung.

Bis wann kann ich meine Entschädigung fordern?

Die Geltendmachung der Fluggastentschädigung ist an Fristen gebunden: In Österreich gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfinden sollte. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Airline – am einfachsten über Flightright – einreichen.

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Was sollte ich tun, wenn sich mein Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet oder ausfällt?

  • Ersatzflug prüfen und wählen: Informieren Sie sich bei der Airline, ob Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird. Je nach Wunsch können Sie den Ersatzflug annehmen oder den Ticketpreis vollständig erstatten lassen, wenn Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten.

  • Flugausfall dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Informationsbildschirm am Gate oder speichern Sie elektronische Mitteilungen als Nachweis. Halten Sie außerdem fest, wann Sie mit dem Ersatzflug Ihr Ziel erreichen. Diese Nachweise helfen, um Verspätungen zu belegen.

  • Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren: Wenn Sie durch den Streik zusätzliche Ausgaben haben – beispielsweise für eine Hotelübernachtung, da die Airline keine Unterkunft gestellt hat – sammeln Sie alle Rechnungen, um diese später geltend machen zu können.

  • Keine vorschnellen Verzichtserklärungen unterschreiben: Unterzeichnen Sie keine Formulare oder Erklärungen, die Sie zur Aufgabe von Ansprüchen verpflichten, bevor Sie nicht genau wissen, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen.

  • Ansprüche bei Flightright geltend machen: Nach dem Ereignis sollten Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Erstattung aktiv durchsetzen. Flightright unterstützt Sie hierbei mit Fachwissen und übernimmt auf Wunsch die gesamte Abwicklung gegenüber der Fluggesellschaft – ohne Kostenrisiko für Sie.

Kann ich trotz schlechtem Wetters eine Entschädigung bekommen?

Grundsätzlich erhalten Flugreisende bei starken Verspätungen oder Annullierungen aufgrund schlechten Wetters keine Ausgleichszahlung, da diese in der EU-Fluggastrechte-Verordnung als außergewöhnliche Umstände aufgeführt sind. Bei Flugproblemen durch Unwetter müssen jedoch die genauen Umstände geprüft werden, um festzustellen, ob und welche Ansprüche bestehen.

In Sonderfällen können Passagiere jedoch eine Entschädigungszahlung erhalten. Entscheidend ist dabei, dass sie ihren Flug von einem EU-Flughafen antreten (Airline irrelevant) oder auf einem EU-Flughafen landen (Sitz der Airline in der EU). Ob Ihr Flug Teil einer Geschäftsreise oder einer Pauschalreise waren, sowie der Ticketpreis, spielen keine Rolle für die Entschädigung. Ihre Ansprüche können Sie noch bis zu 3 Jahre nach Flug geltend machen.

Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?

In welchen Fällen erhalte ich keine Entschädigung aufgrund von schlechtem Wetter?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung befreit Airlines bei außergewöhnlichen Umständen von Entschädigungszahlungen. Was genau zu außergewöhnlichen Umständen gehört und was nicht, wird jedoch nicht definiert. Jeder Fall muss individuell geprüft werden, da die Umstände und die rechtliche Bewertung unterschiedlich ausfallen können. In folgenden Fällen steht Flugreisenden bei schlechten Wetterbedingungen in der Regel keine Entschädigung zu:

  • Aschewolke: Bei einer solchen Naturkatastrophe spricht man von höherer Gewalt. Der Luftverkehr ist beeinträchtigt, Flugverbote müssen ausgesprochen werden. Die Aschewolke behindert die Sicht der Pilotinnen und Piloten und Aschepartikel können die Sensoren der Messgeräte für Höhe und Geschwindigkeit beeinträchtigen.

  • Unwetter: Bei außergewöhnlich schlechtem Wetter müssen Flüge oft am Boden bleiben oder später abheben. Extreme Wetterbedingungen wie beispielsweise Schnee, Sturm, Eisregen und Nebel entlasten die Airlines von der Zahlung. In solchen Situationen bleibt das Flugzeug aus Sicherheitsgründen am Boden, um Risiken für Passagiere und Besatzung zu vermeiden.

  • Gewitterfront: Das Landgericht Darmstadt urteilte, dass es auch keine Entschädigung gibt, wenn der Vorflug infolge einer Gewitterfront notlanden musste und sich der folgende Flug deshalb verspätet oder ausfällt. (LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2013 – 7 S 208/12)

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen.

Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

Wetterbedingungen die als außergewöhnliche Umstände gelten

  • Vulkanausbruch

  • Dichter Nebel

  • Starker Schneefall

  • Gewitter

  • Blitzschlag

  • Sturmböen

  • Starkregen

  • Hagel

Wie hoch ist die Entschädigung?

Ist Ihr Flug 3 oder mehr Stunden verspätet, wurde annulliert oder Ihnen wurde das Boarding verweigert? Dann könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht haben. Die Entschädigungshöhe berechnet sich nach der geplanten Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 € zu

  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 € zu

  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 € zu

Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung: Das steht Ihnen zu

Kurzstrecke bis 1.500 km

Mittelstrecke bis 3.500 km

Langstrecke ab 3.500 km

z.B. Wien – Mailand

z.B. Wien – Lissabon

z.B. Wien – Abu Dhabi

250€*

400€*

600€*

*abzgl. Erfolgsprovision (i.d.R. 20 % bis 30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt.)

Die Ausrede “Schlechtes Wetter”

Beim Thema Sicherheit sind sich viele Fluggäste einig. Wenn die Fluggesellschaften keinen sicheren Flug gewährleisten können, weil ein starkes Schneetreiben herrscht oder heftige Orkanböen wehen, bleiben die Passagiere lieber am Boden bis sich das Wetter beruhigt hat. Eine Verspätung ist dann okay, auch wenn eventuelle Anschlussflüge oder Termine verpasst werden. Sicherheit geht vor. So definiert es auch die EU-Verordnung, die Passagieren im Falle von außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter keine Entschädigung zugesteht.

Leider missbrauchen Airlines aber vermeintlich schlechtes Wetter oft als Ausrede für Flugverspätungen und -streichungen. Ein Indiz dafür könnte sein, dass andere Flüge fliegen, aber nur Ihr Flug am Boden bleibt. Ein Sperrung liegt dann nicht vor, der Flug könnte also starten. Jedoch muss dies auch bewiesen werden. Flightright verfügt über Flugdatenbanken, durch die man genau erkennen kann, welche Flüge wann und von welchem Flughafen abgehoben sind – und welche nicht. Dies erleichtert die Durchsetzung möglicher Entschädigungsansprüche enorm.

Eine andere häufig gehörte Ausrede ist die der fehlenden Enteisung. Wird ein Flug gestrichen, weil die Temperaturen unter Null sinken und das Enteisungsmittel fehlt, wurde dies in den vergangenen Jahren häufig als außergewöhnlicher Umstand von den Airlines deklariert. Zum Glück gibt es mittlerweile entsprechende Gerichtsurteile, die eine fehlende Enteisung im Verantwortungsbereich der Airline festmachen. Die Fluggesellschaft muss ausreichend Enteisungsmittel vorrätig haben und rechtzeitig einsetzen, um einen planmäßigen Flugbetrieb zu gewährleisten. Oft führen wetterbedingte Verzögerungen auch zu einer Überschreitung der Dienstzeit der Crew, weshalb Flüge annulliert werden. Auch dies ist kein außergewöhnlicher Umstand und damit entschädigungsberechtigt.

Kann ich eine Entschädigung erhalten?

Dies können wir ganz einfach und schnell überprüfen. Dazu geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wir betrachten die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung, schließen außergewöhnliche Umstände aus und geben Ihnen sofort eine Ersteinschätzung. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, können Sie uns anschließend mit nur einem Klick beauftragen. Sparen Sie sich lange und nervenaufreibende Streitereien mit der Airline. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir haben bereits viele Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen, Nichtbeförderungen und Annullierungen erfolgreich durchgesetzt und über 700 Millionen Euro an unsere Kunden ausgezahlt.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?

Unabhängig davon, ob sich ihr Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands oder aus anderen Gründen verspätet oder annulliert wurde, muss die Airline immer Ihre ausreichende Versorgung am Flughafen gewährleisten. Sitzen Sie am Flughafen fest, haben Sie das Recht auf kostenlose Leistungen, zum Beispiel in Form von Essen und Getränken.

  • Kurzstrecke bis 1500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate

  • Mittelstrecke 1500-3500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

  • Langstrecke ab 3500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Wenn Sie länger als 5 Stunden am Flughafen warten oder Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Airline Sie mit weiteren Versorgungsleistungen verpflegen. Die Details finden Sie auf unserer Seite zu Fluggastrechten.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben in Zukunft eine Flugreise geplant und wollen schon im Voraus sicher sein, keine Entschädigungszahlungen zu verpassen? Kein Problem. Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen und wir machen Sie darauf aufmerksam, wenn Entschädigungsansprüche für Sie bestehen.

Checkliste: Dann steht Ihnen keine Entschädigung zu:

  • Ihr Flug konnte wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant starten. Auch alle anderen Flüge konnten aufgrund des Wetters nicht abheben.

  • Sie sind weniger als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielflughafen angekommen.

  • Sie haben sich nicht rechtzeitig eingecheckt

  • Ihr Problemflug ist mehr als 3 Jahre her.

  • Ihr Flug fällt nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung.

Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?

Aktuelle Flugverspätungen und Ausfälle

Sind Sie momentan von einer Flugverspätung oder einer Annullierung betroffen und unsicher, ob schlechtes Wetter wirklich der Auslöser für die Flugstörung ist? In unserer Tabelle können Sie Ihren Flug finden und schnell und unkompliziert herausfinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht:

Weitere nützliche Informationen zum Thema Fluggastrechte bei Unwetter

Welche Wetterbedingungen verursachen Flugprobleme?

Flugprobleme durch extremes Wetter sind ein häufiges Ärgernis für Reisende und ein großes Thema im Luftverkehr. Verschiedene Wetterlagen können Flüge erheblich beeinträchtigen, zu Verspätungen oder sogar Flugausfällen führen. Sicheres Fliegen hat dabei immer Priorität. Die häufigsten wetterbedingten Störfaktoren sind:

  • Starker Wind und Stürme: Seitenwind und Windböen erschweren Start und Landung, setzen gewisse operative Grenzen und führen oft zu Verspätungen oder Ausfällen. Besonders problematisch sind Orkane und zyklonartige Stürme.

  • Gewitter: Blitz, Hagel und extreme Niederschläge verzögern Flugbetrieb, insbesondere weil das Bodenpersonal aus Sicherheitsgründen nicht arbeiten darf – der klassische Fall, dass wegen Blitzen keine Koffer verladen werden können.

  • Starker Regen: Eingeschränkte Sicht und Aquaplaning auf der Start- oder Landebahn kann kritische Situationen verursachen.

  • Dichter Nebel: Ungenügende Sicht für Piloten macht Starts und Landungen unsicher oder unmöglich.

  • Eis, Vereisung und Schnee(Stürme): Tragen zur Gefährdung von Tragflächen, Triebwerken und Rollbahnen bei. Mangelhafte Enteisung der Maschine ist jedoch kein außergewöhnlicher Umstand, sondern Organisationsversagen der Airline.

  • Vulkanausbruch und Aschewolke: Vulkanausbrüche können den gesamten Luftraum unpassierbar machen (wie beim Eyjafjallajökull 2010), die Sensorik beeinträchtigen und Flüge unmöglich machen.

  • Hagel, Sandstürme und extreme Temperaturunterschiede: Können Start und Landung gefährlich machen, Triebwerke beschädigen oder den Flughafenbetrieb für Stunden lahmlegen.

Tipp: Manchmal nutzen Airlines schlechtes Wetter als Ausrede, obwohl andere Flugzeuge planmäßig abfliegen. In solchen Fällen sollten Sie Ihren Anspruch immer gründlich von Flightright prüfen lassen – so erhöhen Sie Ihre Chancen deutlich!

Ihre Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004 bei Unwetter

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt Fluggastrechte umfassend und schützt Sie bei Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr. Im Fall von Unwetter gibt es jedoch Besonderheiten:

  • Kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen: Bei gewitterbedingtem Ausfall, Orkan, Starkregen, dichter Nebel oder Vulkanausbruch haftet die Airline nicht für Entschädigungen zwischen 250 € und 600 €, sofern sie nicht fahrlässig war und das Unwetter nicht absehbar war.

  • Betreuungsleistungen: Egal, warum der Flug ausfällt – ab bestimmten Wartezeiten muss die Airline kostenlos Getränke, Essen und bei Bedarf Hotelübernachtung nebst Transfer stellen:
    -Kurzstrecke (bis 1.500 km): ab 2 Stunden Wartezeit
    -Mittelstrecke (1.500 km bis 3.500 km): ab 3 Stunden
    -Langstrecke (über 3.500 km): ab 4 Stunden
    -Ab 5 Stunden warten, Flugverlegung auf nächsten Tag, etc.: Recht auf Rücktritt oder Ersatzbeförderung – und die Airline trägt die Kosten.

  • Umbuchung und Erstattung: Wird Ihr Flug gecancelt, können Sie entweder auf einen Ersatzflug bestehen oder sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Wichtig: Ihre Ansprüche können Sie bei Flightright bequem online prüfen lassen – so erfahren Sie direkt, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung habenkönnten.

Andere Rechte, wenn Ihr Flug durch schlechtes Wetter beeinträchtigt wurde

Wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet oder annulliert wurde, stehen Ihnen nicht nur die klassischen Ausgleichszahlungen im Rahmen der Fluggastrechte-Verordnung zu. Auch wenn in vielen Fällen „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen und daher kein Anspruch auf Entschädigung besteht, haben Sie dennoch eine Reihe von Rechten, die Ihre Reise erleichtern sollen:

  • Betreuungsleistungen: Abhängig von der Wartezeit und der Flugdistanz haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe).

  • Recht auf Ersatzbeförderung: Wird Ihr Flug annulliert oder ist mit einer erheblichen Verspätung verbunden, können Sie eine alternative Beförderung zum Zielort verlangen – sei es mit dem nächsten verfügbaren Flug oder, falls schneller möglich, auch mit Bahn, Bus oder Taxi.

  • Rückerstattung des Ticketpreises: Falls Sie auf die Reise verzichten möchten, können Sie die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen.

  • Unterkunft: Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss Ihnen die Airline Hotelunterkunft inkl. Transfer organisieren und die Kosten übernehmen.

  • Informationspflicht: Die Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und die weitere Reiseplanung transparent informieren.

  • Spezielle Betreuung: Für Reisende mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit Kindern oder schwangere Passagiere gelten besondere Unterstützungsansprüche.

Auch in schwierigen Fällen empfiehlt sich die Hilfe eines erfahrenen Partners wie Flightright, der Ihre individuellen Rechte prüft und durchsetzt.

Schlechte Wetterverhältnisse: Wo EU 261 Anwendung findet?

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste umfassend bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Flug startet von einem Flughafen innerhalb der EU – unabhängig von der Fluggesellschaft.

  • Oder: Der Flug landet in der EU und wird von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt.

  • Die Verspätung am Zielort beträgt mindestens 3 Stunden, oder der Flug wird kurzfristig annulliert.

  • Sie haben rechtzeitig eingecheckt und die Störung ist nicht länger als 3 Jahre her.

Bei schlechtem Wetter spricht man häufig von „außergewöhnlichen Umständen“. Dennoch prüft Flightright in jedem Einzelfall, ob die Airline wirklich alle „zumutbaren Maßnahmen“ unternommen hat und ob andere Flüge unter ähnlichen Bedingungen starten konnten. In manchen Fällen besteht Anspruch auf Entschädigung, beispielsweise wenn mangelnde Enteisung oder organisatorische Fehler durch die Airline vorlagen.

Recht auf Ersatzbeförderung oder auf Ticketkostenersatz bei Unwetter

Nach Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung können Sie bei einem Flugausfall wegen schlechten Wetters Folgendes von der Airline verlangen:

  • Ersatzbeförderung: Anspruch auf einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Zielort. Die Airline muss dabei auch alternative Verbindungen (eigene oder fremde Airlines, Bahn, Bus, Taxi) prüfen und ggf. buchen.

  • Kostenlose Rückbeförderung: Wenn Sie Ihre Reise abbrechen möchten, bekommen Sie den Ticketpreis für nicht genutzte Flugabschnitte erstattet – ggf. auch für bereits absolvierte Teilstrecken, falls der Flug seinen Zweck verloren hat.

Betreuungsleistungen am Flughafen bei einem Unwetter

Auch wenn eine Entschädigung aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ nicht immer gezahlt wird, sind Airlines verpflichtet, Ihnen bei langen Wartezeiten bestmöglichen Service zu bieten:

Flugdistanz

Wartezeit bis Anspruch

Betreuungsleistung

Bis 1.500 km

ab 2 Stunden

Kostenlose Getränke, Snack, 2 Telefonate/E-Mails

1.500–3.500 km

ab 3 Stunden

Getränke, Verpflegung, 2 Telefonate/E-Mails

Über 3.500 km

ab 4 Stunden

Getränke, Verpflegung, 2 Telefonate/E-Mails

Wartezeit > 5 Stunden / Verschiebung auf nächsten Tag

Unterkunft inkl. Transfer, ggf. Erstattung des Ticketpreises

Verweigert Ihnen die Airline diese Leistungen, sollten Sie sich die Ausgaben (Hotels, Taxi, Verpflegung) quittieren lassen – Flightright hilft Ihnen nachträglich bei der Kostenerstattung.

Sie konnten wegen schlechtem Wetter nicht wie geplant fliegen?

Oft benutzen Airlines schlechtes Wetter als Ausrede, um keine Entschädigungszahlung zu leisten. Flightright prüft genau, welchen Grund das Flugproblem wirklich hat und setzt sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.

Häufig gestellte Fragen zur Flugentschädigung bei Unwetter

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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